Um 20 Millionen Euro haben Sozialbetrüger den österreichischen Staat – und den braven Steuerzahler – allein im Jahr 2021 gebracht. Dies ging aus dem jüngsten Bericht der im Jahr 2018 eigens eingerichteten “Task Force Sozialbetrug” hervor, der unter anderem aufdeckte, dass nur im Vorjahr 4730 Personen verdächtigt wurden, ungerechtfertigt Leistungen bezogen zu haben – 70 Prozent davon besitzen keine österreichische Staatsbürgerschaft (der eXXpress berichtete).

Schockierende Fallbeispiele: So betrogen Ausländer den österreichischen Staat

Wie diese Sozialbetrüger dabei vorgingen, enthüllt nun ein noch eingehender Bericht des Innenministeriums, der dem eXXpress vorliegt – von Scheinwohnsitzen über nicht gemeldete Erwerbstätigkeit ist alles dabei.

Erstes Beispiel: Ein verdächtiger Rumäne wurde im Zuge einer Kontrolle in einem Glückspiellokal angetroffen. Dabei wurde von den Polizeibeamten festgestellt, dass der Mann dort arbeitete, gleichzeitig jedoch auch beim AMS als arbeitslos gemeldet war und Arbeitslosengeld bezog.

In einem anderen Fall bezog ein irakischer Staatsangehöriger Leistungen aus der Grundversorgung. Gleichzeitig führte der Mann einen KFZ-Handel (An- und Verkauf von Gebrauchtwagen). Diese Erwerbsmäßigkeit verschwieg er jedoch, um weiterhin auch finanzielle Unterstützung aus der Grundversorgung zu erhalten. So wurde ein Schaden von etwa 22.000 Euro verursacht.

Türke bezog Familienbeihilfe - lebte aber schon seit 2012 nicht mehr in Österreich

Ein Türke wiederum bezog über Jahre hinweg die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag für mehrere Kinder, obwohl er bereits 2012 in die Türkei zurückgekehrt war. Bei einer Überprüfung wurde festgestellt, dass der Beschuldigte einen Scheinwohnsitz führte und so die sozialen Leistungen kassieren konnte. Der Schaden in diesem Fall belief sich auf circa 60.000 Euro.

Serbe verdiente 4000 Euro netto - wollte aber aufs AMS-Geld nicht verzichten

Ebenfalls besonders dreist trieb es ein Serbe, der als unser “Titelbeispiel” fungiert: Der Notstandshilfeempfänger kaufte sich bei einer Liegenschaft ein Lager und funktionierte dieses zu einem Arbeiterquartier um. In der Folge vermietete er Betten an ausländische Arbeiter – und kassierte so monatliche Einnahmen von rund 4000 Euro bar auf die Hand. Diese Einnahmen veschwieg der dem AMS, da ansonsten die Notstandshilfe eingestellt worden wäre.

Ehepaar mit drei Kindern täuschte Trennung vor, um doppelt abzukassieren

Eine dreifache Mutter beantragte bei einer Bezirkshauptmannschaft die Hereinbringung des Unterhalts durch den Kindesvater. Nachdem dieser nicht auf Mahnungen reagierte und keinen Unterhalt leistete, wurde ihr ein monatlicher Unterhaltsvorschuss in Höhe von 544 Euro gewährt. Bei einer polizeilichen Überprüfungen am Wohnort wurde dann aber festgestellt, dass der Kindesvater sehr wohl bei der Familie wohnte – er hatte sich nur nicht angemeldet, um die Zahlungen nicht zu verlieren.

Und damit nicht genug: Der Beschuldigte täuschte gegenüber dem Finanzamt vor, dass er nicht im gemeinsamen Haushalt mit seinen Kindern und der Frau lebe. Deshalb müsse er für die Kinder einen Unterhalt bezahlen und beantragte den Unterhaltsabsetzbetrag, welchen er auch zugesprochen bekam. Im Zuge behördlicher Überprüfungen wurde festgestellt, dass er mit der Familie zusammenlebt und somit keinen Anspruch hat. Somit kassierte die Familie doppelt Leistungen ab, die ihnen nicht zustanden – Anzeige wurde erstattet.

Georgier betrog sogar noch im Gefängnis

Ein anderer Beschuldigter lebte bereits seit geraumer Zeit in Serbien und täuschte einen bestehenden Wohnsitz in Wien vor. Dadurch konnte dieser weiterhin unrechtmäßig die Ausgleichszulage zur serbischen Pension beziehen. Der georgische Staatsbürger verwendete einen gefälschten polnischen Reisepass und beantragte unter dieser EU-Identität soziale Unterstützung. Durch eine polizeiliche Kontrolle konnte dieser Sachverhalt festgestellt und zur Anzeige gebracht werden.

Der 68-jährige Pensionist befand sich für längere Zeit im Gefangenenhaus, um dort eine Strafe abzusitzen. Während dieser Zeit ruht die Pension. Um bereits vor der Haftentlassung wieder die Pension zu bekommen, fälschte er das Entlassungsdatum am Entlassungsschreiben, wodurch er wieder früher die Pension ausbezahlt bekam. Diese Fälschung am Antrag wurde von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) festgestellt und angezeigt.