Sportlich lief es in der abgelaufenen Saison für die Bayern alles andere als nach Wunsch. Der deutsche Rekordmeister erlebte turbulente Monate. Letztlich musste man sowohl im Viertelfinale des DFB-Pokals als auch im Viertelfinale der Champions League das Aus hinnehmen. Die deutsche Meisterschaft konnte man am letzten Spieltag nur dank eines Patzers von Borussia Dortmund fixieren.

Nun sorgen die Münchner auch abseits des Platzes für Negativ-Schlagzeilen. Grund dafür sind Sozialleistungen, die man jahrelang nicht bezahlt hat. Deshalb muss der deutsche Rekordmeister einen sechsstelligen Betrag an das Hauptzollamt München überweisen. Ein Sprecher teilte mit, dass man gegen die Bayern einen Einziehungsbescheid in Höhe von knapp 200.000 Euro erlassen hat. Doch das ist noch nicht alles. Zusätzlich dazu werden hinterzogene Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge in Höhe fast 45.500 Euro nachgefordert. Das geht aus einer Mitteilung des Zolls hervor.

Bayern kooperierten mit Hauptzollamt

Konkret soll die FC Bayern München AG zwischen November 2016 und November 2021 Arbeitskräfte auf 450-Euro-Basis beschäftigt und entlohnt haben. Allerdings soll der Beschäftigungsumfang weitaus höher gewesen sein. Wie der Zoll weiter bekanntgegeben hat, soll der Verein in seinem Leistungszentrum keine Mindestlöhne bezahlt haben. Zudem wurden die Arbeitszeiten nicht oder unvollständig dokumentiert.

So hätten die Beschäftigten mehr Stunden geleistet als tatsächlich vereinbart. Daraus folgt, dass die Bayern die Mindestlöhne nicht bezahlt und darüber hinaus auch die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften missachtet hätten. Am Donnerstag teilten die Bayern mit, dass man am Campus strukturelle Vorkehrungen getroffen hätte. Damit sollen Mindestlohnunterschreitungen künftig vermieden werden. “Es lag nie in der Absicht der FC Bayern München AG, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berechtigten Lohn vorzuenthalten,” hieß es in einer Erklärung.

Der Pressesprecher des Zolls, Thomas Meister gab allerdings bekannt, dass der Verein ordnungsgemäß kooperiert hätte und das Verfahren nun abgeschlossen sei.