Dopingfall Walijewa: Sportgerichtshof legt Berufung vor Sportgerichtshof ein
Am 25. Dezember wurde Kamila Walijewa positiv auf die verbotene Substanz Trimetazidin getestet. Dieser Fall flog bei den Olympischen Winterspielen in Peking auf. Die Eiskunstläuferin wurde im vergangenen Monat von der russischen Anti-Doping-Agentur von einem schuldhaften Dopingvergehen freigesprochen. Dagegen möchte die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA nun vorgehen.
Die WADA geht im Dopingfall von Kamila Walijewa gegen eine Entscheidung aus Russland vor. Die Welt-Anti-Doping-Agentur fordert weiterhin eine veirjährige Sperre für die russische Eiskunstläuferin. Erst im vergangenen Monat wurde Walijewa (16) von der russischen Anti-Doping-Agentur Rusada von einem schuldhaften Dopingverfahren freigesprochen. Das möchte die WADA so nicht stehen lassen. Die Welt-Anti-Doping-Agentur wertete den Beschluss als “falsch” und legte nun Berufung vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS ein. Das gab man am Dienstag offiziell bekannt.
Neben einer vierjährigen Sperre für die Eiskunstläuferin fordert die WADA die Aberkennung aller Resultate von Walijewa seit dem 25. Dezember 2021. An diesem Tag wurde sie im Zuge einer Dopingkontrolle bei den russischen Meisterschaften auf die verbotene Substanz Trimetazidin getestet. Diese Substanz ist in Medikamenten zur Behandlung von Angina enthalten. Außerdem ist es ein Herzmittel, dass den Blutfluss verbessert. Als einzige Sanktion erkannte die Rusada das Ergebnis der Titelkämpfe ab.
Der Fall flog bei den Olympischen Winterspielen in Peking im Februar 2022 auf . Damals holte sie mit nur 15 Jahren mit dem russischen Team Olympia-Gold. Eine vorläufige Sperre war wieder aufgehoben worden, sodass sie auch im Einzel an den Start gehen durfte und als Topfavoritin Vierte wurde (eXXpress berichtete). Bereits im vergangenen November hatte die Welt-Anti-Doping-Agentur den Fall vor den CAS gebracht, weil sie der Rusada eine unangemessene Verzögerung bei der Aufarbeitung vorwarf.
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