Die Ermittlungen in Bezug auf die Corona-Ausbreitung in Ischgl im Frühling 2020 wurden eingestellt. Es kommt zu keiner Anklage. Das teilt die Staatsanwaltschaft Innsbruck in einer Aussendung mit. “Es gibt keine Beweise dafür, dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte”, sagt die Staatsanwaltschaft.

Justizministerium sieht kein schuldhaftes Verhalten

Das Ermittlungsergebnis der Anklage – das bereits Ende Mai 2021 feststand – sei nun auch durch die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck und das Justizministerium geprüft worden. Im Verfahren wurden fünf Personen als Beschuldigte geführt. Dabei handelte es sich um Landesamtsdirektor Herbert Forster, den Landecker Bezirkshauptmann Markus Maaß, den Ischgler Bürgermeister Werner Kurz sowie zwei Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft.

Expertenbericht sieht Fehleinschätzungen aber kein Versagen

In dem Tiroler Wintersportort Ischgl war es zu Beginn der Pandemie zu einem großen Ausbruch des Coronavirus gekommen. Die ersten Fällen wurden Anfang März 2020 bekannt, die Ansteckungen sollen vor allem in Apres-Ski-Lokalen passiert sein. In Norwegen konnten fast 40% der dortigen Corona-Fälle, auf den Cluster in Ischgl zurückgeführt werden. Den Behörden war vorgeworfen worden, zu spät und nicht umfassend genug reagiert zu haben. Ein bereits präsentierter Expertenbericht sah kein Versagen, aber Fehleinschätzungen der Behörden. Druck aus der Tourismuswirtschaft auf Entscheidungsträger wurde nicht festgestellt.