Die Stadt Graz hat am Mittwoch eine Beschwerde gegen den Feststellungsbescheid des Landes Steiermark im Fall des geplanten Amazon-Logistikzentrums eingelegt: Aus dem Bescheid geht hervor, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich sei. Laut Stadt Graz besteht aber “aus Expertensicht” aufgrund mehrerer Fakten eine UVP-Pflicht. Deshalb habe man sich für den Instanzenzug entschieden. Verkehrsstadträtin Elke Kahr (KPÖ) hofft auf einen “runden Tisch” mit Bürgern.

Ziel: Sicherstellung von Begleit- und Emissionsschutzmaßnahmen

“Der Schutz der Anrainerinnen und Anrainer am Standort des geplanten Amazon-Logistikzentrums ist uns ein zentrales Anliegen”, meinte Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP) als Begründung für die Beschwerde. Deshalb solle nun auch der gesamte rechtliche Rahmen genutzt und verschiedene Umstände im Detail im Rahmen einer UVP geprüft werden – “unter anderem etwa das Vorliegen von öffentlich zugänglichen Parkplätzen, die ohne weitere Zugangsbeschränkungen der Allgemeinheit dienlich sein sollen”, hieß es seitens der Stadt.

Weiters müsse untersucht werden, “dass es sich um einen Industrie- und Gewerbepark handelt, dass die vorgelegten Sachverständigengutachten für ein gewerbe- und baubehördliches Bewilligungsverfahren, nicht aber für ein UVP-Verfahren erstellt wurden und dass sich aus der europäischen UVP-Richtlinie möglicherweise strengere Kriterien ableiten lassen als aus dem österreichischen UVP-Gesetz”. Parallel dazu stehe die Stadt Graz im Austausch mit dem möglichen künftigen Betreiber des Logistikzentrums, “um in positiven Gesprächen eine Reihe von hilfreichen Begleit- und Emissionsschutzmaßnahmen in der frühen Planungsphase sicherzustellen”.

Anrainerwünsche gehören priorisiert

Kahr begrüßte die Beschwerde: “Es ist gut, dass Bürgermeister Nagl von seinem Recht Gebrauch macht und das Anliegen der Anrainerinnen und Anrainer in Liebenau unterstützt, das von der KPÖ mitgetragen wird.” Zudem setze sich Kahr dafür ein, “dass möglichst bald ein runder Tisch mit allen im Gemeinderat vertretenen Parteien sowie den betroffenen Bewohnern und der Bürgerinneninitiative ‘Lebenswertes Liebenau’ organisiert werden soll”. Dort sollen Vorgaben ausgearbeitet werden, die die Stadt gegenüber dem Handelsriesen stellen soll, sollte der Einspruch vom Land nicht anerkannt oder die Ergebnisse eines möglichen UVP-Verfahrens nicht als ausreichend erachtet werden, hieß es in einer Aussendung. (APA/Red.)