Zusätzlich dazu wird der Hilfsfonds für Bedürftige im Jahr 2024 von 1,5 Millionen Euro auf drei Millionen Euro verdoppelt, um weitere Zahlungen zu ermöglichen. Außerdem stehen Reformen des österreichisch-jüdischen Kulturerbegesetzes und des Ehrenzeichengesetzes bevor.

Gestenzahlung an alle Holocausüberlebenden

Im September besuchte der israelische Staatspräsident Yitzhak (Isaac) Herzog Österreich. Während seines Besuchs wurden auch Verhandlungen mit der Jewish Claims Conference geführt, die die Entschädigungsansprüche von Holocaust-Opfern vertritt, berichtete Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) nach der Regierungssitzung. Der Minister betonte die finanzielle Verantwortung Österreichs in dieser Angelegenheit.

Die Gestenzahlung von etwas über 5000 Euro wird automatisch an alle Holocaust-Überlebenden ausgezahlt. Zusätzlich dazu werden bis zu 350 im Ausland lebende Menschen aus dem Hilfsfonds unterstützt. Im vergangenen Jahr erhielten Berechtigte zwischen 4000 und 6000 Euro für Behelfsmittel aus diesem Fonds, betonte Sozialminister Johannes Rauch (Grüne).

Reform des Kulturerbe- und Ehrenzeichengesetzes

Die Reform des Kulturerbegesetzes wird nach der Begutachtungsphase dem Parlament vorgelegt, wobei die finanziellen Mittel von vier auf sieben Mio. Euro erhöht werden. Verfassungsministerin Edtstadler hofft auf breite Zustimmung im Parlament. Der Kampf gegen Antisemitismus müsse ernst genommen werden. Sozialminister Rauch warnt vor einer wiederkehrenden Salonfähigkeit des Antisemitismus in der Politik.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Reform des Ehrenzeichengesetzes, für das ebenfalls eine Regierungsvorlage an das Parlament geht. Dieses Gesetz wird zukünftig auch die Aberkennung von Auszeichnungen vorsehen. Verfassungsministerin Edtstadler betont, dass jemand, der ein Ehrenzeichen trägt, ein Vorbild sein sollte. Die Aberkennung wird in Fällen vorgesehen, in denen gegen die Grundwerte der Republik verstoßen wird oder wenn jemand als Nazi agiert hat. Auch Sexualstraftätern soll die Aberkennung drohen.