Das neue “Sterbeverfügungsgesetz” ist notwendig geworden, da der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Verbot des assistierten Suizids in Österreich mit Ende 2021 aufgehoben hat – nicht allerdings das Verbot der aktiven Sterbehilfe. Wäre bis zum Jahresende nichts geschehen, so wäre die Beihilfe zum Selbstmord ab dem kommenden Jahr schlicht erlaubt gewesen. Konservative Organisationen und Religionsgemeinschaften haben auf eine rechtliche Absicherung gedrängt, damit es nicht zu Missbrauch kommt.

Mit dem neuen Gesetz, dessen geplanten Eckpunkte Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Samstag in einem Hintergrundgespräch vorstellten, wird nun der Rahmen für die Beihilfe zum Selbstmord streng limitiert geregelt. Eine “Sterbeverfügung”, mit der man sich zur Möglichkeit des assistierten Suizids entscheidet, kann nur “höchstpersönlich” vom Betroffenen selbst errichtet werden. Berechtigt dazu ist jede dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Person. Diese muss volljährig und entscheidungsfähig sein. Für Minderjährige ist dieser Weg ausgeschlossen.

Letales Präparat kann in Apotheken abgeholt werden

Notwendig, um eine Sterbeverfügung (bei Notaren oder Patientenanwälten) zu errichten, ist die Aufklärung durch zwei Ärzte. Einer davon muss über eine palliative Qualifikation verfügen. Auch die Entscheidungsfähigkeit der sterbewilligen Person muss ärztlich bestätigt werden. Zweifelt dabei ein Arzt, so muss zusätzlich ein Psychiater oder Psychologe beigezogen werden. Auch ist vor der Errichtung der Verfügung eine Frist von zwölf Wochen einzuhalten. Ziel ist die Überwindung von akuten Krisenphasen. Sollten Personen allerdings nur eine sehr geringe Zeit (etwa wenige Wochen) zu leben haben, dann verkürzt sich diese Frist auf zwei Wochen.

Eine aufrechte Strebeverfügung berechtigt sterbewillige Personen, ein letales Präparat in einer Apotheke abzuholen. In der Verfügung kann auch eine Person bestimmt werden, die dieses Mittel für den Betroffenen abholt, etwa wenn dieser nicht mobil ist. Auch eine Zustellung durch die Apotheke ist möglich.

Neue Regelung tritt mit 2022 in Kraft

In Kraft treten soll die Neuregelung laut den Plänen per 1. Jänner 2022. Für die Umsetzung ist noch der Beschluss im Parlament notwendig, der im Dezember erfolgen soll.

Zadic sprach von einem “sehr sensiblen Thema”. Das Gesetz solle “Rechtssicherheit bringen”, damit helfende Personen nicht unter Strafe gestellt werden, “sondern wirklich schwer kranken Menschen bei ihrem Entschluss in Würde zu sterben, helfen und unterstützen können”, sagte sie. (APA)

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Kommentare

  • Werner Haindl sagt:

    Die konsvative ÖVP hat diesen Entwurf verhandelt und sogar die Freiheitlichen sind für die Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid.

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  • Schlögl sagt:

    Mich würde es interessieren um welches letales Medikament es sich handelt? Wenn man bedenkt welche Problem es in der USA gibt, bei der Todesstrafe mittels eines Cocktails, der injiziert wird.
    Bei uns spricht man banal von einer Tablette. Blausäure wird es wohl nicht sein, die verursacht Schmerzen. Ein Barbiturat ? Man kann gespannt sein.

  • Raimerwirt sagt:

    Vielleicht probiert es die Ministerin als aller erste! „Vorwärts immer – rückwärts nimmer“

  • Raimerwirt sagt:

    Vielleicht probiert es die Ministerin als erste! „Vorwärts immer – rückwärts nimmer“

  • Menschmaschine sagt:

    Zadic, das hübsche Gesicht des Sozialismus.

    1. Bash sagt:

      Sterbehilfe hat nichts mit Sozialismus zu tun. Werfen die Leute hier einfach nur gern mit diesem Wort um sich, ohne zu verstehen, was es eigentlich bedeutet?

      (Geheimtipp: Die Antwort lautet “ja”)

  • Cappuccino sagt:

    Ein sogenannter christlich sozialer Kanzler verhilft einer linken Ministerin zu etwas, was das Christentum zutiefst ablehnt.
    Mit dieser Ministerin haben sie die ÖVPler ein trojanisches Pferd in Nest geholt.

    1. Knatterton sagt:

      Es geht um eine Vorgabe des VfGH die es zu erfüllen gilt, ob die Regierung will oder nicht. Den VfGH haben übrigens zwei Schwerkranke angerufen.

  • Chesterfield sagt:

    Die assistierte Sterbehilfe läuft schon seit einem Jahr.

  • Bash sagt:

    Es sollte erwähnt werden, dass assistierter Suizid eine direkte Folge des verfassungsmäßig verankerten Grundrechts auf Selbstbestimmung ist.
    Das heißt aber auch, dass jeder, der eine Impfung mit Verweis auf das Grundrecht der Selbstbestimmung verweigert, seine eigenen Argumente untergräbt, wenn er gleichzeitig gegen assistierten Suizid ist.

  • Anna Schneider sagt:

    Damit bin ich sehr einverstanden!

  • Azzo sagt:

    Die Kultur des Todes greift um sich.