Strafprozess um René Benko gestartet
Der Prozess gegen den früheren Immobilien-Tycoon und Signa-Gründer René Benko hat Dienstagvormittag am Landesgericht Innsbruck begonnen. Dem Tiroler wird vorgeworfen, Vermögenswerte im Ausmaß von rund 660.000 Euro dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen zu haben.
Der Medienandrang war wie erwartet riesig, der Große Schwurgerichtssaal mit rund 70 Journalisten aus dem In- und Ausland gefüllt. Bei dem Prozess, der voraussichtlich bereits am Mittwoch mit einem Urteil enden wird, handelt es sich um den – vom Anklageumfang her – ersten kleinen Auftakt eines wohl ganzen Prozessreigens, der dem Unternehmer Benko im Zuge der Signa-Pleite bevorsteht.
Benko wird vorgeworfen, im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert zu haben, indem er Vermögenswerte beiseite geschafft und den Gläubigern entzogen haben soll. Verschoben haben soll er sie in Gesellschaften und Privatstiftungen sowie zu seiner Mutter.
Dies alles zu einer Zeit ab Herbst 2023, als die Konkurseröffnung bereits absehbar gewesen sei und er mit Zahlungsschwierigkeiten zu kämpfen gehabt habe, so der Tenor der Anklage der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
Zwei Fälle im Benko-Prozess
Einen Teil der Anklage betraf eine Miet-und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von rund 360.000 Euro für die Anmietung einer Villa auf der Innsbrucker Hungerburg an die RB Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG als Eigentümerin der Villa. Letztere ist eine Gesellschaft der Laura Privatstiftung.
Die Zahlung soll laut Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) “wirtschaftlich und sachlich unvertretbar” gewesen sein. Denn das Haus sei wegen eines Hangrutsches und eines Wasserschadens das gesamte Jahr 2024 über unbewohnbar gewesen. Benko wird vorgeworfen, dass hier Geld im Kreis geschickt wurde und wieder in der Sphäre der Laura-Stiftung landete, wodurch Gläubiger um diese Summe geschädigt worden sein sollen.
Der zweite Fall dreht sich um eine Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an Benkos Mutter Ende November 2023. Diese sei als “Rückführung eines Darlehens” bezeichnet worden, hieß es. Die WKStA geht aber von einer Rückschenkung einer Schenkung” aus.
Denn kurze Zeit davor habe Benko von seiner Mutter 1,5 Mio. Euro überwiesen bekommen. Die Staatsanwaltschaft vertritt die Ansicht, dass er seiner Mutter das Geld nicht hätte rückerstatten dürfen. Er hätte es aufheben oder “zur Tilgung weiterer Verbindlichkeiten nutzen” müssen, habe er doch zu dieser Zeit einen “permanenten Finanzbedarf” gehabt.
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