Er ist einer der besten Strafverteidiger des Landes: Dr. Rudolf Mayer (76) hat bereits Josef Fritzl, die Serien-Mörderin Elfriede Blauensteiner und Estibaliz C., bekannt als die „Eis-Lady“, verteidigt. Jetzt sprach die Anwalts-Legende mit dem eXXpress über den spannendsten Promi-Prozess des Jahres – über die Causa Florian Teichtmeister. Fix sei: “Teichtmeister wird morgen beim Prozess erscheinen”, sagt Mayer – eine weiter Absage nach der Krankmeldung des Ex-Burgtheaterschauspielers sei nicht zu erwarten.

Wie eXXpress-Leser wissen, hat der bekannte Wiener Mime ja am 7. Februar den Richter im Landesgericht sitzen lassen – er sei zu krank für einen Prozess gewesen. Die Öffentlichkeit war darüber ziemlich echauffiert, immerhin wird Teichtmeister vorgeworfen, dass er mehr als 76.000 Dateien von sexuell missbrauchten Kindern und Jugendlichen gehortet hätte. Auf 47.000 dieser Dateien seien sogar Mädchen und Buben unter 14 Jahren zu sehen.

Entscheidender Tag für den Ex-Burgtheater-äSchauspieler: Florian Teichtmeister tritt morgen im Landesgericht auf.

Anwalt Dr. Mayer: "Keinen Promi-Malus für Teichtmeister!"

Heute um 9.45 Uhr soll jetzt Florian Teichtmeister sehr wohl als Angeklagter am Wiener Landesgericht erscheinen, bestätigt sein Strafverteidiger Rudolf Mayer – und der bekannte Wiener Anwalt gab dem eXXpress auch eine Einschätzung, wie der Prozess ausgehen könnte: “Klar. Es darf bei Gericht keinen Promi-Bonus geben. Aber auch keinen Promi-Malus. Dafür gibt’s auch keinen Grund. Ich erwarte mir eine bedingte Haftstrafe.”

Und Anwalt Rudolfs Mayer erklärt dazu: “Für dieses Delikt liegt eine Persönlichkeitsstörung zugrunde. Eine höhere Strafe oder auch eine künftig höhere Strafandrohung ändert bei diesen Menschen nichts – sie müssen geheilt werden.” Da sei auch für das Verfahren egal, ob Teichtmeister 3000 oder 30.000 Dateien gesammelt hätte. Mayer zum eXXpress: “In einem derartigen Fall würde es auch nicht bringen, wenn diese Straftat mit einer lebenslangen Haftstrafe bedroht wäre.”

Mayer rechnet somit mit einem Urteil, aber mit einer bedingten Haftstrafe, also einer Androhung einer Gefängnis-Strafe, falls sich der verurteilte erneut etwas strafrechtlich Relevantes zu Schulden kommen lässt.

Teichtmeister könnte als freier Mann das Gericht verlassen

Der Angeklagte Teichtmeister könnte dann als freier Mann wieder das Landesgericht verlassen – eine verpflichtende Fortführung der ohnehin schon begonnenen Therapie wird der Richter wahrscheinlich auch verhängen.

Und vermutlich werden seine bisherigen Freunde, die mit ihm auch bei einem Nobel-Italiener oder einem Luxus-Lokal in Wien speisen, dafür sorgen, dass der Ex-TV-Kommissar mit ersten kleineren Rollen rasch wieder resozialisiert wird.