Der von vielen Sozialdemokraten noch immer als “Sonnenkönig” verehrte Langzeit-Kanzler Bruno Kreisky wurde 1989 wegen tatsächlich übler Nachrede über den bekannten KZ-Überlebenden und Gründer eines Recherche-Archivs über Nazi-Kriegsverbrecher Simon Wiesenthal zu einer Geldstrafe verurteilt, sein Nachfolger Fred Sinowatz (SPÖ) dann 1982 zu einer hohen Geldstrafe wegen falscher Zeugenaussage, Ex-Innenminister Karl Blecha fasste damals in den 80ern sogar neun Monate Haft (bedingt) aus – er war dann noch jahrzehntelang Präsident des roten Pensionistenverbandes und ist bis heute PVÖ-Ehrenpräsident.

Eine Verurteilung zu einer bedingten Haftstrafe oder Geldstrafe kommt nicht nur bei Österreichs Politiker öfter vor, in Israel regiert Benjamin Netanjahu nun schon seit Jahren trotz anhängiger Korruptions-Strafverfahren, seine Gattin Sara wurde 2019 sogar zu einer Geldstrafe wegen Missbrauch öffentlicher Gelder verurteilt.

Auch Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz müsse nicht befürchten, auch nur einen Tag in Haft abzusitzen, falls er tatsächlich verurteilt werden sollte, berichtet jetzt der bekannte Wiener Strafverteidiger Timo Gerersdorfer absolut sachlich von der juristischen Faktenlage.

Stellte einiges klar: Star-Verteidiger Timo Gerersdorfer auf Twitter zum Fall Kurz

Sebastian Kurz wäre ein "Ersttäter"

Gerersdorfer stellt zur Causa Kurz nach Bekanntwerden des Strafantrags gegen den früheren ÖVP-Chef klar: “Weil manche Medien schreiben, dass eine teilbedingte Haftstrafe bei einem Schuldspruch durchaus möglich sei – nein! Strafrahmen ist nämlich 0! bis 3 Jahre. Ein Ersttäter bekommt bei Verurteilung eine Strafe im unteren Drittel.”

Und Gerersdorfer meint dazu auch: “Ein Freispruch sowie eine Diversion und eine bedingte Haftstrafe ist denkbar.” Somit ist von dem Wiener Top-Anwalt klargestellt: Der Ex-Kanzler muss keinen einzigen Tag in einem Gefängnis verbringen, selbst wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte.

Ebenfalls verurteilt - und kaum jemanden hat das in Österreich gestört: Ex-Bundeskanzler Bruno Kreisky (1911 - 1990).

NZZ bewertet Verurteilung von Sebastian Kurz als "schwierig"

Ohnehin sei noch völlig offen, ob es überhaupt zu einem Schuldspruch in diesem politisch brisanten Fall kommen könnte. Dazu schreibt aktuell die Neuer Zürcher Zeitung: “Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ist riskant. Kurz hat in diesem Fall gute Chancen auf einen Freispruch, weil ihm vielleicht die objektive Falschaussage leicht, der Vorsatz dafür aber umso schwerer nachgewiesen werden kann. Es geht um Semantik, das Erinnerungsvermögen eines Spitzenpolitikers, der in jener Zeit Hunderte von Entscheidungen täglich getroffen hat, und um Zuständigkeiten. Wollte der ehemalige Kanzler die Parlamentarier anlügen? Oder meinte er einfach, formell hätten andere den Personalentscheid getroffen? Seine Wortwahl lässt beides plausibel erscheinen, aber nur Ersteres ist strafbar.”

Ein Freispruch wäre eine weitere dramatische Niederlage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und natürlich auch der grünen Justizministerin, die deren Handeln stets abnickt. In den Social-media-Foren mehren sich die Stimmen, die ohnehin schon jetzt eine Auflösung dieser “Sondereinheit” der Justiz fordern – die jüngere Geschichte Österreichs zeigt, dass wir als Bürger keine wirklich guten Erfahrungen mit “Sondereinheiten” machten.