Er müsse den Jungen „in einer Bewegung im Reflex“ getroffen haben. Einen „bewussten Stich“ habe er nicht gesetzt, so der Angeklagte, der angibt, er habe sich bedroht gefühlt. Was geschehen sei, tue ihm sehr leid. Der Angeklagte habe den Tod des Jungen „zumindest billigend in Kauf genommen“, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft bei der Anklageverlesung.

Opfer hatte aufs Handy geschaut

Der 41-Jährige mit türkischer Staatsbürgerschaft soll den Jungen Ende Oktober 2020 im Monbijoupark mit einem Messerstich in die Brust getötet haben. Der zehn Zentimeter tiefe Stich durchdrang das Herz, wie es in der Anklage heißt.

Vorangegangen sei eine Beinahe-Rempelei des 13-Jährigen. Weil er auf sein Handy geschaut habe, habe die Begleiterin des 41-Jährigen dem Jungen ausweichen müssen. Laut Anklage hat sich der Mann darüber erregt. Nachdem einige Begleiter des 13-Jährigen hinzugetreten seien, habe der Angeklagte den Stich ausgeführt.

Eltern des Opfers sind Nebenkläger

Der Mann soll zudem nach dem Messerstich einen damals 22-Jährigen, der ihn wegen der Tat festhalten und zur Rede stellen wollte, schwer verletzt haben. Die Anklage lautet auf Totschlag und gefährliche Körperverletzung.

Der Junge starb noch im Park. Er soll mit seiner Familie vor einigen Jahren aus einem Flüchtlingslager in Syrien nach Deutschland geflüchtet sein. Mehrere Medien berichteten, er sei vom Krieg traumatisiert gewesen und habe zuletzt in einem Heim gelebt. Seine Eltern sind im Prozess als Nebenkläger beteiligt.