Der 39-jährige Angeklagte, der mit seiner Frau und den gemeinsamen Kindern im Pinzgau lebte, soll zwischen 2019 und Ende 2020 unzählige Male gewalttätigt gewesen sein. So soll er seine Frau immer wieder an den Haaren gezogen haben,ihr Stöße am ganzen Körper versetzt und ihr gegen Ende des zweiten Jahres fast täglich mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Der sadistische Syrer, der trotz Zeugenaussagen und Beweislast nicht geständig ist, hat mit einer Strafe von bis zu 15 Jahren Gefängnis zu rechnen.

 

Höchststrafmaß überschreitet 5 Jahre – Schöffensenat

Die zuständige Richterin fällte nach nur kurzer Zeit ein Unzuständigkeitsurteil. Da das Martyrium der Frau über zwei Jahre gedauert haben soll, überschreitet das mögliche Strafmaß für diese Gewalttat 5 Jahre und fällt damit nicht mehr in die Zuständigkeit der Einzelrichterin. Der 39-jährige Mann wird sich bald vor einem Schöffensenat, zusammengesetzt aus einem Berufs- und zwei Laienrichtern, verantworten müssen.