Ausschlaggebender Punkt für die Ermittlung war ein sichergestelltes Notizbuch, dass der Tatverdächtige im Zuge einer Amtshandlung verloren hatte.

Neben dem Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs steht der Mann im Verdacht des versuchten schweren Betrugs (Kontoeröffnungen mit gefälschtem Ausweis), dem Sozialleistungsbetrug (ungemeldete Mieteinnahmen) und der Körperverletzung.
Der angerichtete Schaden soll sich auf eine sechsstellige Summe belaufen.

Die Beweislage schient erdrückend, der Mann zeigt sich laut Polizei, teilgeständig, es gilt die Unschuldsvermutung. Nach einem Komplizen wird weiter gefahndet.