Die zuletzt vom Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) nach einer Beschwerde des Anwalts des Vaters zudem angenommene Verdunkelungsgefahr lag indes nicht mehr vor. Dies hänge damit zusammen, dass dieser Haftgrund aufgrund der Gesetzeslage nach zwei Monaten nicht mehr herangezogen werden darf, sagte Gerichtssprecherin Birgit Fink zur APA. Der Vater ist jedenfalls weiter dringend tatverdächtig, seinen Sohn umgebracht und eine Straftat vorgetäuscht zu haben.

Festnahme am 27. Februar

Ursprünglich war man in dem Fall, der auch international Schlagzeilen machte, von einem Raubüberfall auf den Vater ausgegangen. Der Mann soll in der Nacht auf einer Promenade neben der Ache von einem Unbekannten mit einer Flasche bewusstlos geschlagen und beraubt worden sein. Danach soll der Sechsjährige selbstständig aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gestürzt und dort ertrunken sein. Doch nach monatelangen, intensiven Ermittlungen, bei denen sich keine heiße Spur nach dem angeblichen Räuber herauskristallisierte, geriet der 38-Jährige ins Visier und wurde schließlich am 27. Februar festgenommen. Er soll den Buben getötet und den Raubüberfall vorgetäuscht haben. Konkrete Ermittlungsergebnisse sollen ihn schwer belasten.