Morgen, Freitag soll feststehen, wer neuer österreichischer Fußball-Teamchef wird. Laut Informationen des “Kurier” hat sich der ÖFB mit niemand geringerem als Startrainer Ralf Rangnick geeinigt. Um 11.00 Uhr soll zunächst die Versammlung des Präsidiums über die Bühne gehen. Bereits eine Stunde später könnte der Name des neuen Teamchefs feststehen. Der neue starke Mann an der Seitenlinie des österreichischen Nationalteams könnte demnach Rangnick werden. Rangnick ist derzeit Trainer bei Manchester United, wäre aber ab Sommer frei. Statt ihm soll Erik ten Haag die Red Devils übernehmen. Rangnick, ehemaliger Sportdirektor bei Red Bull Salzburg würde als Berater bei den Red Devils bleiben.

Doch dazu muss es gar nicht erst kommen. Denn laut dem “Kurier” würde der Berater-Vertrag von Rangnick eine zweite Funktion erlauben. Darüber hinaus versucht der Deutsche, bei Manchester United seinen Pressing-Fußball durchzusetzen. Das ist allerdings mit Spielern wie Ronaldo nicht umsetzbar. Erik ten Haag hingegen bevorzugt den Ballbesitz-Fußball. Demnach wäre es schwer vorstellbar, dass Rangnick und ten Haag auf einen gemeinsamen Nenner kommen.

Auch das finanzielle soll keine Rolle spielen. In seinen bisherigen Stationen (unter anderem Hoffenheim, Stuttgart, Schalke, Leipzig, Lok Moskau) hat Rangnick genug Geld verdient. Außerdem betonte der Schwabe zuletzt, dass er nicht mehr täglich auf dem Trainingsplatz stehen muss. Für Rangnick spricht außerdem, dass viele Spieler im österreichischen Nationalteam durch die Pressing-Schule gegangen sind. Reizvoll wäre für den ehemaligen Sportdirektor von Salzburg außerdem die Tatsache, dass die Europameisterschaft 2024 in Deutschland stattfindet.

Kein Thema sind hingegen Andreas Herzog und Vladimir Petkovic. Zuletzt wurde der Schweizer als Kandidat aus dem Hut gezaubert. Sollte der Deal mit Rangnick nicht zustande kommen, gäbe es mit Peter Stöger noch eine Alternative. Stöger ist seit seinem Aus bei Ferencvaros Budapest vereinslos und arbeitet derzeit als Experte bei “Sky.” Doch dort hat er eine Ausstiegsklausel.