
Teichtmeister droht Millionen-Zahlung: Burgtheater klagt Kinderporno-Sammler
Neben seinem Strafprozess wegen des illegalen Besitzes von 58.000 Dateien mit Kinderpornografie muss sich der gefallene TV-Kommissar Florian Teichtmeister (43) wohl auch zivilrechtlich verantworten: Das Burgtheater will ihn klagen, weil er immensen finanziellen Schaden angerichtet habe. So musste wegen ihm zuletzt eine Inszenierung abgesetzt werden.
Wie Burg-Geschäftsführer Robert Beutler ankündigte, bliebe ihm schon aus Haftungsgründen nichts anderes übrig, als Teichtmeister zu klagen. Schließlich habe das renommierte Haus durch seinen angeklagten Super-Star immensen wirtschaftlichen Schaden erlitten, berichtet der Kurier.
So musste nach Bekanntwerden der Kinderporno-Anklage gegen den berühmten Mimen das Stück “Nebenan” von Daniel Kehlmann vom Spielplan abgesetzt werden. Teichtmeister spielte darin eine Hauptrolle – er hatte sie angenommen, obwohl er wusste, dass seit 6. August 2021 gegen ihn ermittelt wird. Nach seinem Rauswurf konnte das Stück nicht mehr aufgeführt werden. Wie hoch die Regress-Ansprüche des Burgtheaters gegen seinen einstigen Star sein werden, ist jedoch noch unklar – es könnte sich aber um einen Millionenbetrag handeln.
Ein weiterer mit schweren Vorwürfen konfrontierter Schauspieler, der neben Teichtmeister im Film “Corsage” von Marie Kreutzer mitwirkte, hat inzwischen seine Unschuld beteuert. Wie berichtet, soll er Kolleginnen während der Dreharbeiten sexuell belästiget haben. Dies weist er entschieden zurück.
Kommentare
Den Schaden haben sich die Verantwortlichen im Burgtheater selbst zuzuschreiben. Die hätten ihn, als der Verdacht aufkam, rechtzeitig beurlauben müssen.
Weil Kinderporno gibt es nicht.
Solange Medien und Gesetze Kindermisbrauch,Kinderschändung,
Tötung Kinderseele als solches nicht per name nennen sondern biligen als porno gibt es auch keine möglichkeit Kinderschänder zu bestrafen darum der pedofile heißt noch immer Künstler
Jeder Jurastudent im zweiten Semester weiß dass da grundsätzlich nix rauskommen wird. Da spielt das Burgentheater gerade wieder ein Theater.
Weil Kinderporno gibt es nicht.
Solange Medien und Gesetze Kindermisbrauch,Kinderschändung,Tötung Kinderseele als solches nicht per name nennen sondern biligen als porno gibt es auch keine möglichkeit Kinderschänder zu bestrafen darum der pedofile heißt noch immer Künstler
Aha, Burgtheaterdirektor Krusej (zu Ehren der roten Rathauspartie im Amt) hatte ja zuerst seltsamerweise Teichtmeisters Version, es wäre nur eine simple Racheaktion seiner Ex gewesen, geglaubt. (weil Teichtmeister von derselben Partei ist?) Also ist meiner Meinung nach Krusej mitschuld an dem Debakel.
Die Schande der linken Kulturschickeria heißt TEICHTMEISTER!
Täglich wird sich der Baron Münchhausen mehr darüber ärgern,daß er sich so tolle Geschichten ausdenken hat müssen,wenn es doch auch so viel billiger geht.
Für mich klingt das so: der Burg – Geschäftsführer wollte den armen Florian ja eh nicht klagen, aber es blieb im gar nichts anderes übrig.
Habe ich das richtig verstanden?
Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Die hatten von diesem Risiko doch von Anfang an gewußt. Da ist das Management schuld.
Außerdem sind im Burgtheater derart viele Schauspieler beschäftigt, sodass es wohl eine Zweitbesetzung geben muss. Die können ja ein Stück nicht absetzen, falls ein Schauspieler für mehrere Wochen krank wird.
Ich verstehe nicht ganz: Erst über ein Jahr munkeln und tuscheln und nichts wissen (es gilt die Unschuldsvermutung) und dann noch einfordern. Verstehe ich nicht! Erst handeln, dann jammern wenns dann noch was zu jammern gibt!
Liebe Ländleuserin, in diesem Fall ist die Unschuldsvermutung vom Tisch, das Verbrechen, das ihm vorgeworfen und ab kommenden Februar gerichtlich bewertet wird, wurde von Teichtmeister bereits 2021 gestanden. Er ist also laut seinen eigenen Aussagen vor den Ermittlern geständig, diese 58000 Kindesmissbrauchsdateien beschafft, besessen und begafft zu haben. Es geht vor Gericht nur mehr um die Strafbemessung, nicht um seine Schuld.
@siegmund.berghammer: Das stimmt so nicht. Eine Schuld kann nur ein Gericht feststellen. Ein Geständnis reicht auch nicht.
Es ist nur höchstwahrscheinlich, dass er schuldig gesprochen wird. Er könnte durchaus auch freigesprochen werden, was mich nicht sonderlich wundern würde.
Teichtmeister gehört hinter gitter. Sofort.
Geht ja nicht alleine um die Filme, sondern eher um die Kinder, welche fuer die Filme benutzt wurden. Die armen traumatisierten Kinder leiden ein Leben lang.
Ein mit Mehrheit Gewählter wird schon seinen Einfluß geltend machen daß einem seiner Lieblinge nix gschiacht, so ist er nicht ……
Mit knapper Mehrheit….
Glaube, Burgtheater will nur ablenken. Gibt es nicht für jede Rolle eine Zweitbesetzung? Ein Schauspueler kann ja auch krank werden- und dann? Millionenverlust einfach so? Also entweder ist das eine Lüge oder das Burgtheater handelt wirtschaftlich grob fahrlässig.
So wie Sie glaube ich, dass es sich um Fake News halten muss. Als würden “gut und gerne” 5 Artikel täglich über Teichtmeister nicht reichen.
Für den Besitz von 110 Gramm Kokain bekommt er einen Freispruch (Eigenbedarf). Gut zu wissen für alle die gerne mal koksen, dass man über 100 Gramm zu Hause haben darf. Ein richtungsweisendes Urteil.
Wenn ich das richtig verstanden hatte, wurde er nicht freigesprochen, sondern es wurde garkein Verfahren eröffnet. In diesem Spezialfall – auf der richtigen politischen Seite – gelten 100 Gramm als Eigenbedarf.
Das liebe Burgtheater muss zuerst einmal nachweisen, dass es wirklich nichts gewusst hat. Sich nur auf die Angaben des Beschuldigten auszureden wird bei Gericht nicht durchgehen. Also wieder nur ein Ablenkungsmanöver.
Wo beim Salzamt? der Mann ist finanziell und gesellschaftlich ruiniert er wird sein Barvermögen in Sicherheit bringen und Privatkonkurs anmelden, dann nach Thailand auswandern.
Das Burgtheater wird damit Pech haben. Die Vorwürfe waren bekannt, und man hat nicht reagiert.
Wäre ein Teichtmeister auf einer IB-Veranstaltung aufgetreten, oder sich positiv über die IB geäußert, hätte man ihn sicher sofort entfernt, keine weiteren Jobs gegeben, und medial gegrillt.
Bei diesem “Meinungsverbrechen” wäre er längst weg.
Aber bei Kinderpornos ist das ja was gaaanz anderes 😉
Kontrolle muss sein! Auch Teichtmeister hat seine “Unschuld” beteuert. Man sieht bei ihm, was solche Unschuldsbeteuerungen wert sind. Macht nicht wieder den gleichen Fehler.
So isses !! Und das Burgtheater : es soll sich selbst verklagen ! Wegen Vertuschung, Verdunkelung, nicht wahrgenomenner Kontrolle, wegen Mitwisserschaft, also -täterschaft !! Eine Österreichische Farce, wieder mal ! 🙂
Natürlich hat er gegenüber dem Burgtheater “glaubhaft” seine Unschuld beteuert. Der Mann ist ja Schauspieler, als solcher kann er auch das Unschuldslamm überzeugend spielen.
Bei der TV-Serie “Die Toten von Salzburg” waren sie anscheinend vorsichtiger und haben ihn zumindest in der letzten Folge nicht mehr die Hauptrolle spielen lassen.
Bald wird er tot aufgefunden werden.
Irgendwann schlägt das Karma zurück.
Kinderschänder nix gut.
Ich glaube auch das mit der Klage nicht. Ich glaube denen rein gar nichts ! Erst wenn ich ordentliche Ergebnisse sehe, dann vielleicht !