Tempo-Wirrwarr in Gmunden: In Begegnungszonen gilt Tempo 20 km/h, in Wohngebieten sind es 30 km/h. Auf Landesstraßen darf man 50 km/h fahren. Doch damit nicht genug: Im vergangenen Jahr setzte der Gemeinderat in Gmunden noch eine Schippe drauf und beschloss den 40er im Stadtgebiet.

Doch ein Autofahrer macht die Sache richtig kompliziert: Nur 9 Km/h fuhrt er in der 40er-Zone zu viel – und schon flatterte ein Strafzettel ins Haus. Doch der Autofahrer will das nicht hinnehmen und legt Einspruch ein. Der Fall wandert bis vor das Landesverwaltungsgericht. Weil dieses an der Rechtmäßigkeit des “40ers” zweifelt, landet die Angelegenheit schließlich beim VfGH.

Skandal: Kein Geld zurück trotz Unrechtmäßigkeit

Das Stadtamt warnt: Der 40er steht nach wie vor. Wer in die Radarfalle tappt, muss zahlen – auch wenn der VfGH am Ende den “40er” für rechtswidrig erklärt. Geld zurück? Fehlanzeige! Das gilt nur für jenen Autofahrer, der den Ball ins Rollen gebracht hat. Das Strafverfahren gegen ihn würde dann eingestellt werden.