Der Tadschike Mukhammadrajab B. (30) wurde kurz vor Weihnachten wegen möglicher Terroranschläge auf den Stephans- und  den Kölner Dom in Deutschland inhaftiert. Nun wird er nach Österreich ausgeliefert. Wann das genau geschehen wird, steht noch immer nicht fest. Sicher ist nur: Die heimischen Behörden haben sich darauf mit den deutsche Behörden geeinigt. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien Nina Bussek bestätigte neue Berichte dazu von “Kurier” und “Heute”.

Treffen mit verdächtigem Landsmann in Wiener Asyl-Unterkunft

Mukhammadrajab B. soll den Stephansdom gemeinsam mit seinem ebenfalls verdächtigen Landsmann – Madad A. (28) – abgefilmt und Überwachungskameras ausgekundschaftet haben. Auch dadurch sollen beide Männer auf den Radar der Fahnder gelangt sein. Zur Planung der tödlichen Terrorangriffe auf den Stephansdom – mitten am Heiligen Abend! – soll Mukhammadrajab seinen Kollegen am 8. und am 18. Dezember 2023 in einer Asyl-Unterkunft in Wien-Ottakring besucht haben.

Madad A. und seine ebenfalls verdächtige Ehefrau (26) wurden kurz vor Weihnachten im Zuge einer Cobra-Razzia in der Thaliastraße verhaftet. Seit Dezember sitzt das Ehepaar in Wien in U-Haft – der eXXpress berichtete. Mukhammadrajab B. gelang hingegen zunächst die Ausreise. Für ihn klickten die Handschellen erst am Heiligen Abend im deutschen Ort Wesel. Er wird überdies verdächtigt, eine Attacke auf den Kölner Dom geplant zu haben.

Angehörige einer neuen, brandgefährlichen Terrorzelle

Das Trio soll einer international agierenden Terrorzelle unter dem Namen “Islamischer Staat in der Provinz Khorasan” (ISPK) angehören. Die österreichische Justiz hat gegen Mukhammadrajab B. einen Europäischen Haftbefehl beantragt. Der Grund sind seine direkten Verbindungen zu den heimischen ISPK-Anhängern und die geplanten Terroranschläge auf den Stephansdom, in die er ebenfalls eingebunden gewesen sein soll. Schon seit Wochen sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Köln in Auslieferungshaft. Die Ermittler in Wien warten schon seit Wochen auf seine Überstellung.

Für alle drei inhaftierten Personen gilt die Unschuldsvermutung.