Dieser Fall sorgt in der Leichtathletik-Szene aktuell für Aufsehen. Bei einem Rennen in der Schweiz im Jahr 2020 wurde Caster Semenya die Teilnahme an einem Rennen verwehrt, da sie eine Behandlung zur Senkung ihres Testosteronspiegels ablehnte. Nun kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu dem Entschluss, dass die Leichtathletin von der Schweiz diskriminiert wurde. Das teilte der Gerichtshof am Dienstag mit. Dieser sah die Menschenrechte der Mittelstreckenläuferin als diskriminiert an.

Die Schweizer Justiz bestätigte 2020 eine Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs. Diese erklärte die Regelung des Internationalen Leichtathletikverbandes für gültig. Die Vorgaben sahen vor, dass die hyperandrogene Athletin eine Hormonbehandlung zur Senkung des Testosteronspiegels einnehmen, sofern sie am Rennen teilnehmen wollte. Schon 2018 hatten die World Athletics im November 2018 in bestimmten Disziplinen für die Teilnahme-Berechtigung bei den Frauen einen Testosteron-Grenzwert eingeführt.

Dagegen hatte die dreimalige Weltmeisterin vergeblich beim Internationalen Sportgerichtshof CAS und dem Schweizer Bundesgericht geklagt. Semenya hatte öffentlich gemacht, einen hohen natürlichen Testosteronspiegel zu haben, lehnte es aber ab, sich den neuen Regeln zu unterwerfen. Sie wollte sich keiner Behandlung unterziehen, um ihren natürlichen Hormonspiegel unter einen bestimmten Schwellenwert zu senken und so die 800 m laufen zu können.

World Athletics will Schweizer Regierung ermutigen

Nun bekam sie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte recht. Der EGMR stellte nun fest, dass Semenya bei den Gerichtsverfahren in der Schweiz ein wirksamer Rechtsbehelf verweigert wurde. Sie habe glaubwürdig dargelegt, warum sie wegen ihres erhöhten Testosteronspiegels diskriminiert werde. Für solche Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und sexueller Merkmale brauche es “sehr gewichtige Gründe” als Rechtfertigung. Weil für Semenya so viel auf dem Spiel stand, hätte ihr Anliegen besser geprüft werden müssen, so die Richter.

World Athletics will nun die Schweizer Regierung in der Entscheidung ermutigen, den Fall an die Große Kammer des EGMR zu verweisen, um “eine endgültige Entscheidung” zu treffen. “In der Zwischenzeit bleiben die Bestimmungen, die vom Exekutivkomitee von World Athletics im März 2023 genehmigt wurden, in Kraft”, hieß es in einer Stellungnahme am Dienstag. Der internationale Dachverband halte die Transgenderregeln “weiter für ein notwendiges, angemessenes und verhältnismäßiges Mittel zum Schutz des fairen Wettbewerbs in der Frauenkategorie”.

Semenya ist zweifache Olympiasiegerin im 800-Meter-Lauf. Die Leichtathletin aus Südafrika sicherte sich in den vergangenen Jahren bei Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften sowie weiteren Wettbewerben zahlreiche Goldmedaillen über 400, 800 und 1500 Meter.