2023 gab es um 17 % mehr Erstkontakte als im Jahr davor – das ist der Höchstwert seit zwölf Jahren. Ratsuchende sind durchschnittlich mit rund 55.000 Euro verschuldet. Eine Erhebung zeigt, dass sich Schulden etwa alle acht Jahre verdreifachen, wenn keine Rückzahlung erfolgt. Zinsen, Zinseszinsen, Anwalts- und Inkassokosten sowie Gebühren sorgen für diese Explosion der offenen Schuldbeträge.

32 Prozent der Klienten gaben „Arbeitslosigkeit und Einkommensverschlechterung“ als Überschuldungsgrund an. 21 Prozent nannten „Umgang mit Geld / mangelnde Finanzbildung“. Weitere 18 Prozent hatte eine ehemalige Selbstständigkeit in die Überschuldung geführt. „Alarmierend bei den aktuellen Daten ist, dass bereits jede achte Person hohe Lebenshaltungskosten und Wohnungskosten als Überschuldungsgrund nennt“, sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Dachorganisation asb. „Gerade Lebenshaltungskosten und Wohnungskosten sind stark vor dem Hintergrund der Teuerungen zu sehen. Dieser Wert ist zweieinhalb-mal so hoch als im Jahr davor“, so Mitterlehner.

Mehr als ein Drittel der Klienten der Schuldenberatungen hatte ein Einkommen unter dem Existenzminimum (Grundbetrag 2023: 1110 Euro). Vergleicht man den Betrag des Existenzminimums mit den jährlich von der asb erhobenen Referenzbudgets, wird klar, dass Menschen mit Schulden sehr häufig in Armut und in existentiellem Mangel leben müssen. Der aktuelle Wert liegt derzeit bei monatlich 1730 Euro für eine alleinstehende Person. Die Referenzbudgets zeigen, welcher Betrag für ein gutes, angemessenes Leben inklusive eines Minimums an sozialer und kultureller Teilhabe notwendig ist.

Minister Rauch plädiert für eine Kindergrundsicherung und eine Mindestsicherung anstelle der bestehenden Sozialhilfe

„Die Krisen der vergangenen Jahre haben Menschen, die zuvor schon Schulden hatten, besonders hart getroffen. Vor allem die Preissteigerungen bei Lebensmitteln, Mieten und Energie haben die Situation vieler Menschen verschärft“, weiß Sozialminister Johannes Rauch. Der Bundesregierung habe deshalb rasche Maßnahmen gesetzt und damit vielen Menschen ihr Auskommen gesichert.

„Die Bundesregierung hat insgesamt über 40 Milliarden Euro in die Hand genommen, um den Menschen in Österreich rasch zu helfen. Das Paket gegen Kinderarmut bringt allen armutsgefährdeten Familien 60 Euro pro Kind und Monat. Der Wohnschirm hilft in akuten Notsituationen. Auch die Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen und das deutliche Plus für Mindestpensionist*innen waren wichtige Unterstützungsmaßnahmen.“ Die im Vorjahr diskutierte Senkung des Arbeitslosengeldes habe er verhindert, betont der Sozialminister.

In den kommenden Jahren seien strukturelle Reformen nötig, die Armut in Österreich verhindern. Er plädiert für eine Kindergrundsicherung und eine Mindestsicherung anstelle der bestehenden Sozialhilfe. Auch eine Anhebung des Existenzminimums befürwortet der Sozialminister.

Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (re.) mit Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen GmbH