Als die beiden Männer am Sonntagabend in ihrer Unterkunft nicht auffindbar waren, wurde von der Staatsanwaltschaft eine Fahndung nach den ihnen herausgegeben. Kurz darauf wurden sie in ebendieser Unterkunft nach ihrem Spaziergang aufgegriffen und in die Justizanstalt überstellt.
Die zwei Männer hatten schon zum zweiten Mal gegen den sogenannten „Absonderungsbescheid“ verstoßen. Es läge laut Behörden eine “vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten” vor.