Gestern gegen 15 Uhr wurden Polizisten in ein Einkaufszentrum nach Graz-Liebenau gerufen. Grund dafür: ein randalierender Mann. Er hatte in einem Sportgeschäft lautstark randaliert, nachdem seine bestellten Waren offenbar noch nicht geliefert worden waren. In der Folge attackierte der in Graz wohnhafte 26-jährige Mann aus der afrikanischen Republik Liberia zwei Mitarbeiter des Geschäfts. Dabei bedrohte er diese unter anderem mit dem Umbringen und beschädigte auch ein Mobiltelefon sowie die Kleidung der beiden Angestellten. Im Geschäft riss der Mann auch ein Regal aus der Verankerung. Polizisten brachten den Mann dann mit Unterstützung von Mitarbeitern zu Boden und fixierten ihn.

Bereits zuvor im Öffi randaliert

Wie sich herausstellte, hatte der hochaggressive Mann bereits kurz vor 15 Uhr in einem Linienbus randaliert. Dabei riss er eine Kamera im Bus der Holding Graz Linien herunter und beschädigte die Innenverkleidung des öffentlichen Verkehrsmittels. Polizisten nahmen den Randalierer schließlich fest und überstellten ihn mit Unterstützung der SIG (Schnelle Interventionsgruppe) ins Polizeianhaltezentrum. Auch dort sorgte der Mann weiterhin für Chaos.

Polizisten in Arm gebissen

Aufgrund seines andauernden aggressiven Verhaltens verbrachten Polizisten den Liberianer in eine besonders gesicherte Zelle. Bei der Verlegung in einen anderen Haftraum attackierte er einen Polizisten. Dabei biss er dem Beamten in den linken Unterarm. Nur der Einsatz der Elektroimpulswaffe „Taser“ konnte den Randalier letztlich bändigen. Bei einer folgenden Untersuchung des Festgenommenen im LKH Graz wurden lediglich oberflächliche Verletzungen festgestellt. Der Beamte erlitt durch den Biss ein Hämatom am Unterarm.

Wegen mehreren Anzeigen amtsbekannt

Der Liberianer wird über Anordnung der Staatsanwaltschaft Graz in die Justizanstalt Graz-Jakomini eingeliefert. Zudem wird er wegen des Verdachts mehrerer strafrechtlicher Delikte – unter anderem wegen schwerer Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Widerstand gegen die Staatsgewalt – an die Staatsanwaltschaft angezeigt.

Dass die im Sportgeschäft bestellten Waren dem Inhaftierten in die Justizanstalt nachgeliefert werden, scheint eher unwahrscheinlich.