Am Donnerstag wurde am Landesgericht Linz ein Urteil im Fall Elmo gefällt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Halterin ihre Hunde nicht ausreichend unter Kontrolle hatte. Außerdem sei sie auch nicht in der Lage gewesen, die Vierbeiner vom Opfer wegzubringen, berichtet Heute.

Die Frau (38) zeigte sich reumütig. Gleich zu Prozessbeginn bekannte sie sich geständig und sagte: “Ich möchte aufrichtig um Entschuldigung bitten”. Ihr sei es auf “tragische Weise nicht gelungen”, die Kontrolle über die Tiere jederzeit zu behalten.

Sie könne das Unglück nicht ungeschehen machen, bat sie “aufrichtig um Entschuldigung” und sprach den Hinterbliebenen ihre “tiefes Beileid” aus, verlas die Angeklagte im bis auf den letzten Sitz belegten Schwurgerichtssaal eine Stellungnahme. Fragen wollte sie nicht beantworten. Auch Zeugen wurden keine gehört.

"Sehr verantwortungsvolle Halterin"

Die Hundehalterin sei nach wie vor “sehr bestürzt” über das dramatische Ereignis am 2. Oktober. Der Verteidiger beschrieb sie als eine “sehr verantwortungsvolle Hundehalterin”.

Vom Einzelrichter wurde sie rechtskräftig zu 15 Monaten Freiheitsstrafe, davon fünf Monate unbedingt verurteilt.

Wegen grob fahrlässiger Tötung wurde die Hundezüchterin zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteiltAPA

Die tödliche Bissattacke war auch Anlass in Oberösterreich eine Verschärfung das Hundehaltegesetz in Angriff zu nehmen. Auf eine entsprechende Novelle haben sich im Unterausschuss bereits die Landtagsparteien verständigt. So sollen sechs Rassen als gefährlich eingestuft werden, für die es dann spezielle Anforderungen in der Haltung inklusive Leinen- und Maulkorbpflicht gebe. Für Personen, die sich einen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu zulegen wollen, gelte laut den beabsichtigten Vorschriften eine “erhöhte Ausbildungserfordernis”.