Es war ein Faustschlag mit fatalen Folgen. Der Wiener wurde im August des Vorjahres im Wilhelmsdorfer Park in Wien-Meidling von einer Gruppe – drei Männer und eine Frau – angestänkert, weil er auf einer Parkbank lag und eine Zigarette rauchte. Als ein Wort das andere ergab, kam es zu einer wilden Prügelei, bei der der Angeklagte (33) von der Gruppe zu Boden gerissen, geschlagen und getreten wurde.

Ein unbeteiligter Zeuge hatte dabei die Szenen gefilmt. Auf dem Video, das in der Verhandlung zentrales Beweismittel war, ist  zu sehen, wie Gruppe nach einiger Zeit vom 33-Jährigen ablässt und wegging. Der Wiener geriet dadurch aber so sehr in Rage, dass er anschließend fluchend auf das spätere Opfer (67) und dessen Ehefrau zuging. Bei der folgenden Rauferei versetzte der Angeklagte dem Pensionisten zwei Faustschläge, worauf dieser mit dem Hinterkopf auf den Asphalt krachte. Der 67-Jährige erlitt dabei schwere Hirnverletzungen: Neben einem Berstungsbruch des Schädeldachs traten Blutungen zwischen den Hirnhäuten und Prellungen des Gehirngewebes auf, die in weiterer Folge zum sogenannten Locked-In-Syndrom führten. Der Mann war bei vollem Bewusstsein vollständig gelähmt.

Opfer starb acht Wochen nach Attacke im Spital

Rund acht Wochen später, am 18. Oktober, verstarb das Opfer im Spital an einem Multiorganversagen. Vorerkrankungen, unter anderen ein überstandener Herzinfarkt, hätten seinen Tod beschleunigt, berichtete Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp. Die Faustschläge seien jedenfalls kausal für den Tod gewesen, betonte Klupp.

Angeklagter plädierte auf Notwehr

“Es war ein Angriff auf meine Person”, sagte der Angeklagte, der auf Notwehr plädierte. Das Schöffengericht sah das anders und verurteilte den 33-Jährigen wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang zu zehn Jahren Haft. Der Wiener meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.