Tödlicher Polterabend: Jetzt ermittelt der Staatsanwalt
Bei einem Polterabend nördlich von Salzburg stürzte einer der Gäste (44) von einem Traktorgespann und starb. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den Traktorfahrer.
Trotz schwerer Unfälle in der Vergangenheit ist der Brauch auf dem Land nicht auszurotten. Am Polterabend zieht der Bräutigam mit seinen Freunden los, auf einem fahrenden Traktor-Gespann wird die bevorstehende Hochzeit gefeiert.
So auch am Wochenende in Seeham bei Salzburg. Zwölf Mann saßen an Biertisch-Garnituren auf dem Hänger des Traktors, tranken, feierten. Plötzlich die Tragödie: Einer der Gäste (44) verlor das Gleichgewicht, stürzte vom Anhänger. Allerdings soll er zunächst auf seinen Beinen gelandet sein. Erst beim Versuch, dem rollenden Traktor-Gespann hinterher zu laufen, stürzte er und prallte mit dem Kopf am Boden auf.
Mit einem Rettungshubschrauber wurde der bewusstlose Polterer per Hubschrauber in die Christian-Doppler-Klinik geflogen, wo er jedoch wenig später seinen schweren Verletzungen erlag.
Traktor-Anhänger kippte um - Braut starb
Die Staatsanwaltschaft prüft den Verdacht der fahrlässigen Tötung gegen den Traktorlenker, weil das Feiern auf dem Hänger natürlich nicht erlaubt ist. In einem ähnlichen Fall wurde ein junger Mann (26) aus St. Pölten zu zehn Monaten bedingter Haft und 9000 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Sein Traktoranhänger kippte mit einer Polter-Gesellschaft um, auch hier gab es ein Todesopfer. Es war die Braut – die Schwester des verurteilten Lenkers.
Kommentare
Ich denke er ist während der Fahrt aufgestanden und einer kleine Ruck genügt schon und man landet unsanft am Boden ,leider wurde der gute gleich aus den Anhänger geschleudert.Wer da hinten mal gesessen ist weis wovon ich spreche,da heißt festhalten und bitte gut festhalten oder es wird schmerzhaft in diesen Fall leider letal.
Könnte jemand bitte den Bauern einen Autobus zum poltern zur Verfügung stellen?
Sie verstehen das nicht ganz.
Bei einem Polterabend geht es darum alle Umwesende auf dem Umstand des Polterabend´s lautstark zu Informieren.
Mit Kuhglocken, extrem lauter Musik, Schreien, falsch Singen, Knallkörper wie beid den Türken, lautes BrumBrum von den Motoren usw. …
Das geht in einem Bus nicht.
Vielleicht verstehe ich das nicht ganz. Aber ich bleibe dabei. Ein Autobus kann eine Lautsprecheranlage haben. Und das ist mir lieber als so eine regelmäßige Fahrlässigkeit. Die Zeiten wo jede Bauernfamilie 10 Kinder hatte, wo es auf 1 oder 2 Unfälle nicht ankam, sind auch schon vorbei.
OK, das Feiern auf dem Anhänger ist nicht erlaubt. Sieht nach Verwaltungsübertretung nach KfG oder StVO aus, eventuell Vormerkdelikt (Ladungssicherung).
Dass ein Todesfall Ermittlungen nach sich zieht, ist klar. Aber beim Nachlaufen zu Tode stürzen kann wohl nicht dem Traktorlenker angelastet werden.