Tödlicher Unfall am Wiener Gürtel - Schuldspruch für Fahrer
Wegen grob fahrlässiger Tötung ist am Montag ein 26-jähriger Mann bei seinem Prozess am Wiener Straflandesgericht rechtskräftig zu einer zwölfmonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Er war im Dezember 2022 am Lerchenfelder Gürtel alkoholisiert mit einem nicht zugelassenen BMW gegen die Mauer eines Hostels geprallt und hatte dabei einen 47-jährigen Passanten tödlich verletzt.
Der Angeklagte gestand bei seinem Prozess – wie auch schon gegenüber der Polizei – seine Verantwortung für den Unfall ein. Er sei an dem Abend bei einem Freund gewesen, in dessen Wohnung er über mehrere Stunden hinweg “drei bis vier Bier” getrunken habe. Danach habe man beschlossen, mit dem für den Verkehr noch nicht zugelassenen BMW des Bekannten einen weiteren Freund abzuholen und eine Art Probefahrt zu machen. Obwohl der Beschuldigte angab, kaum Alkohol zu konsumieren, habe er sich noch als fahrtüchtig erachtet.
Nachdem sie den gemeinsamen Bekannten gegen Mitternacht abgeholt hatten, fuhr der Wagen mit dem Angeklagten am Steuer den Gürtel entlang. Obwohl der 26-Jährige kaum über Fahrerfahrung mit dem PS-starken Pkw mit Hinterradantrieb verfügte, überholte er ohne Grund mit zumindest 65 km/h ein vor sich fahrendes Auto. Als er wieder die Fahrspur wechseln wollte, scherte das Auto plötzlich aus und kam ins Schleudern. “Ich habe noch versucht, gegenzulenken”, sagte der Angeklagte.
Das Fahrzeug geriet fatalerweise auf den Gehsteig, wo es erst mit einem Lichtmast kollidierte und danach gegen die Mauer eines Vorhofes prallte, wobei ein 47-jährige Mann erfasst wurde, der zufällig dort unterwegs gewesen war. “Es gab einen lauten Knall. Ich habe es am Anfang gar nicht bemerkt”, sagte der Beschuldigte. Als er dann den verletzten Mann sah, habe er umgehend die Einsatzkräfte verständigt. Die folgende Alkoholkontrolle ergab beim Lenker einen Wert von knapp über der erlaubten 0,5 Promille-Grenze. Das Unfallopfer erlag seinen schweren Verletzungen.
Viermonatige Haftstrafe mittels Fußfessel absolviert
Verteidiger Robert Lattermann wollte für seinen vollgeständigen Mandanten erreichen, dass dieser nur wegen fahrlässiger und nicht wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt wird, da weder die Alkoholisierung noch die Geschwindigkeitsübertretung massiv gewesen seien. Zudem habe der Unfall seinen Mandanten derartig belastet, dass sich dieser in Psychotherapie begeben musste.
Richterin Nicole Rumpl folgte allerdings dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu zwölf Monaten Haft – acht davon wurden als bedingte Strafe ausgesprochen. Das Verhalten des Beschuldigten habe den Strafbestand der “grob fahrlässigen Tötung” erfüllt, allerdings besteht die Möglichkeit, dass die viermonatige unbedingte Haftstrafe mittels Fußfessel absolviert werden kann. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel – das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kommentare
Kein Tag Gefängnis, was für ein Witz.
Na dann Prost lieber Autolenker. Vieleicht verfehlt er beim nächsten “Ausritt” einen Fussgänger.
was ist eigentlich mit unserer Justiz los..
lest bitte die Gesetzbücher nach od. leiden alle schon an Alzheimer
Eine Verhöhnung der Opfer!
Ein völlig unschuldiger Mensch ist tot, weil ein rücksichtsloser Egozentriker mehrere Gesetzesbrüche gleichzeitig begangen hat.
Mit all den Abschwächungen (bedingte Strafe, Fußfessel) muss der Täter nicht einmal ins Gefängnis!
Ungestraft bleibt auch der Kfz-Eigentümer, der zugelassen hat, dass ein Betrunkener ein nicht zugelassenes Kfz in Betrieb nimmt.
Es braucht deutlich härtere Strafen für solche Gefährder, denn diese werden immer mehr.
Ein lebenslanges Fahrverbot und eine min. 10 Jährige Haftstrafe, falls man ihn einmal ohne Führerschein erwischen sollte, wäre die absolute Untergrenze!
Diese Justiz gehört “entlinksfiziert”!
Viel zu wenig, 10 bis 15 Jahre sind angemessen. Das ist ein Mörder als Waffe ein Auto. Alkohol oder Drogen am Steuer eine Sache die das Urteil verdoppelt.
Von dem Getöteten erfährt man nichts, hatte er Familie? Kinder? Welcher Beruf? Welche Lücke hat er hinterlassen? Was für ein Schaden wurde durch sein Ausscheiden aus diesem Leben wirklich verursacht? Diese Fragen sind bei Gericht offenbar nicht ventiliert worden, wären aber für eine korrekte Urteilsfindung unbedingt notwendig gewesen.
Dieses Urteil spiegelt den zustand unseres Landes wider.
Ein Menschenleben ist in Österreich offensichtlich nicht viel wert.
Man merkt es an den Strafen bei Tötungsdelikten.
Echt oarg nur 4 Monate Hausarest obwohl man jemanden getötet hat !!
rechtskräftig zu einer zwölfmonatigen Haftstrafe verurteilt …gut dass es im Operettenstaat passiert ist, vorige Woche in Deutschland ein ähnlicher fall…da hat der Syrer lebenslang bekommen.
Das war sicher ein Österreicher, ein anderer hätte NIE seine Schuld zugegeben
Schaut aus wie ein Diel