Tote Ärztin: Jetzt nimmt auch die Staatsanwaltschaft Wels wieder Ermittlungen auf
Die Staatsanwaltschaft Wels hat im Fall Lisa-Maria Kellermayr die Ermittlungen gegen die Verfasser der Morddrohungen in sozialen Medien wieder aufgenommen. Die “inländische Gerichtsbarkeit” sei wieder gegeben, bestätigte der Leitende Staatsanwalt Christian Hubmer am Freitag.
Man arbeite nun mit den neuen deutschen Anklagebehörden zusammen. Nachdem sich Tatort und Verdächtige in Deutschland befinden, sei die territoriale Zuständigkeit ursprünglich nicht mehr gegeben gewesen. Daher wurden die Ermittlungen nach Berlin und München abgetreten. Mit dem Suizid der 36-jährigen Hausärztin in Oberösterreich haben sich die Zuständigkeiten geändert, weshalb seit Donnerstag die Staatsanwaltschaft Wels die Ermittlungen gegen namentlich bekannte Verdächtige wieder aufgenommen habe, so Hubmer.
Auch in Deutschland Ermittlungen
Man habe bereits aus Deutschland “den dortigen Verfahrensstand abgerufen”. In München hat sich inzwischen die Generalstaatsanwaltschaft des Falls angenommen, diese ist für die Bekämpfung von Extremismus zuständig.
Kommentare
Schrecklicher Fund im Wiener Bezirk Mariahilf. Zwei Frauen wurden tot in ihrer Wohnung gefunden.
Die Staatsanwaltschaft soll auch gleich ermitteln, wer sich in unserem Lad illegal aufhält.
Für was zahle ich Steuern? Ich bezahle die Staatsanwaltschaft.
Was ich nicht verstehe, warum nehme ich mir als dreifache Mutter das Leben. Was ist nun mit den Kindern? Warum hat sie hier keine Verantwortung übernommen? Warum hat sie aus Angst vor dem Tot, Selbstmord begangen? Ich vermute sie hatte unglaubliche psychische Probleme. Darüber sollte man auch einmal diskutieren.
Wer sagt denn das sie Selbstmord begangen hat.
Es ist gut das die Staatsanwaltschaft Ermittelt und genau ermittelt. Frau Dr. Kellermayr hat sich da in ein Wespennest gesetzt und am Ende mit ihrem Leben dafür bezahlt.
R.I.P
Es geht nichts über die aktuelle Doppelmoral von Teilen der Justiz, Journalisten, Politiker und den “guten Menschen”
Die Ermittlungen gegen die Verfasser der Drohmails werden nicht viel bringen. Die Chance wurde vertan, das Leben von Frau Kellermayr zu schützen. Die ständige Forderung von Frau Kellermayr nach mehr Personenschutz und ihre eigenen kostspieligen Maßnahmen hätte die Behörden und zuständigen Institutionen argwöhnisch machen müssen, ob Frau Kellermayr der Belastung durch die Internetdrohungen gewachsen sei. Das Unterbringungsgesetz erlaubt die Unterbringung von Suizidalen wegen Eigengefährdung gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Klinik. Für den Notfall greift auch § 46 SPG (SPG – Sicherheitspolizeigesetz) “(2) Bei Gefahr im Verzug sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, den Betroffenen auch ohne Untersuchung und Bescheinigung einer Krankenanstalt (Abteilung) für Psychiatrie vorzuführen.” Eine solche Maßnahme hätte das Leben von Frau Kellermayr retten können.
Es war der zweite, diesmal geglückte, Suizidversuch. Die Obduktion ergab kein Fremdverschulden. Was soll das Theater? Gibt genug Fachkräfte zu ermitteln.
Wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, darf die Polizei nicht mehr weiter ermitteln. Ermittlungsleiter ist die Staatsanwaltschaft.
Die grüne Mauerer soll Zadic fragen, warum die Ermittlungen eingestellt wurden und nicht die Schuld auf die Polizei schieben.
Wenn jemand die feste Absicht hat, sein Leben zu beenden, so wird ihn/sie niemand daran hindern können.