Aufgrund der stark gestiegenen Infektionszahlen in den drei östlichen Bundesländern hat die Regierung gemeinsam mit den Landeshauptleuten für die Kar- und Ostertage Verschärfungen der Corona-Präventionsmaßnahmen für Wien, Niederösterreich und das Burgenland vereinbart. Die Bischöfe der Diözesen Eisenstadt, St. Pölten und Wien haben daraufhin am Mittwoch im Blick auf die Karwoche und die beginnende Osterzeit verfügt, dass die öffentlichen Gottesdienste nur unter strengsten und mit größter Sorgfalt wahrgenommenen Präventionsmaßnahmen gefeiert werden dürfen. Dem vorausgegangen waren Konsultationen mit den politisch Verantwortlichen im Verlauf des Mittwochs.

Schutz hat Priorität

Ein Willkommensdienst hat in den Kirchen auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten. Gemeinde- und Chorgesang ist nicht möglich, erlaubt bleibt der Gesang von maximal vier Solisten. Personen mit Symptomen dürfen die Gottesdienste nicht in den Kirchen mitfeiern. Auf Riten mit erhöhtem Übertragungsrisiko wie die Fußwaschung am Gründonnerstag muss verzichtet werden. Wer sich seines Gesundheitszustandes nicht sicher ist, soll auf einen Kirchenbesuch verzichten und die vielen Gottesdienstübertragungen in Fernsehen, Radio oder per Livestream nützen, um auf virtuelle Weise mitzufeiern. So bieten etwa der ORF oder auch Radio klassik Stephansdom Übertragungen der Gottesdienste am Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag und Ostersonntag an.

Michael Prüller, Pressesprecher der Erzdiözese Wien: “Unter diesen Voraussetzungen, so haben unsere Konsultationen ergeben, ist das Übertragungsrisiko beherrschbar und das gemeinsame Feiern in der Kirche vertretbar. Darüber sind wir sehr froh. Entsprechend groß muss unser Verantwortungsbewusstsein in der Umsetzung der Maßnahmen sein. Alle müssen mitdenken und mitmachen; etwa auch, indem man angesichts stark besuchter Gottesdienste kleinere Liturgien wie Ölberg- oder Kreuzwegandachten mitfeiert.”
(APA)