Ab 1. Jänner 2022 erwartet die Österreicher der schrittweise Einstieg in die CO2-Bepreisung. Daneben ist aber auch eine Entlastung der Steuerzahler geplant. Die Details zur Öko-Steuerreform stehen noch nicht fest, geeinigt hat man sich aber bereits auf eine Senkung der zweiten und dritten Tarifstufe. Von dieser Entlastung wird allerdings nicht viel bei den Bürgern ankommen, wie die Wiener Denkfabrik Agenda Austria nun berechnet hat. Die Zusatzbelastungen durch die Kalte Progression seit der letzten Reform sind nämlich für sämtliche Einkommensbezieher höher, als die Entlastung. Das gilt vor allem für Menschen mit niedrigem Einkommen.

Erst ab einem Einkommen von 2500 Euro brutto wird der Steuerzahler entlastet

Wie die Berechnung der Agenda Austria zeigt, wird die kalte Progression seit der letzten Reform bei Menschen mit einem monatlichen Einkommen von 2000 Euro brutto für eine zusätzliche Belastung von knapp 200 Euro im Jahr 2022 sorgen. Erst ab einem Einkommen von 2500 Euro brutto kommt es zu einer jährlichen Entlastung von 117 Euro, ab 3000 Euro Einkommen sind es 360 Euro Entlastung. Menschen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4000 Euro haben am Ende des Jahres 380 Euro mehr in der Geldtasche und Menschen mit 5000 Euro Einkommen profitieren mir 570 Euro.

In der Praxis werden aber alle Einkommensbezieher durch die schleichende Steuererhöhung stark belastet, weshalb der Großteil der Steuersenkung verpufft, unterstreicht die Agenda Austria. Deshalb hält Agenda-Austria-Ökonom Dénes Kucsera fest: “Es kann erst dann von einer wirklichen Steuerreform gesprochen werden, wenn die kalte Progression abgeschafft wurde. Erst danach würde eine Tarifreform eine nachhaltige Entlastung für die Steuerzahler bedeuten.“

Wegen kalter Progression steigt mit der jährlichen Lohnerhöhung die Steuerlast überproportional

Um die kalte Progression zu vermeiden, müssten die Tarifstufen und die Steuerabsetzbeträge jährlich an die Inflation angepasst werden. Die Löhne steigen nämlich jedes Jahr um die Inflationsabgeltung. Da aber die für die Lohnsteuer maßgeblichen Tarifstufen gleich bleiben, rücken von Jahr zu Jahr immer mehr Arbeitnehmer in höhere Tarifstufen vor. Somit  erhöht sich die Steuerlast überproportional. Der Effekt, dass die jährlichen Lohnerhöhungen zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen, wird “kalte Progression” (im engeren Sinn) genannt.