In Norwegen hat ein Gerichtsverfahren zu einer erneuten Klage des Utøya-Attentäters Anders Behring Breivik (44) gegen seine Haftbedingungen begonnen. Sein Anwalt Öystein Storrvik argumentiert, dass die langjährige Isolationshaft gegen die Menschenrechte verstoße. Breivik sei suizidgefährdet und benötige ein Antidepressivum.

Das Justizministerium teilt dem Gericht mit, dass Breivik aus Sicherheitsgründen von anderen Häftlingen isoliert werden müsse. Trotz der Isolationshaft habe der Verurteilte Kontakt zu verschiedenen Personen, darunter Wärtern, einem Priester, medizinischem Personal und bis vor Kurzem zu einem Freiwilligen. Breivik wird  in einem zweistöckigen Gebäudekomplex festgehalten, der über eine Küche, ein Esszimmer und ein Fernsehzimmer mit einer Xbox verfügt. Er kann auch den Fitnessraum und die Bibliothek benutzen. Er soll mehrere Papageien halten.

Ministerium hält Kontakteinschränkung für gerechtfertigt

Die Kontakteinschränkung, so das Ministerium, sei notwendig, um zu verhindern, dass Breivik andere zu Gewalttaten inspirieren könnte. Besonders betont wird die Gefahr von Kontakten zu rechtsextremen Kreisen und Personen.

Breivik wurde zu einer Höchststrafe von 21 Jahren verurteilt, die erneut verlängert werden kann. Er hatte am 22. Juli 2011 zunächst eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und im Anschluss auf der Insel Utøya ein Massaker in einem Sommerlager der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei angerichtet. Die Terroranschläge mit ihren insgesamt 77 Todesopfern gelten als die mit Abstand schlimmsten Gewalttaten der norwegischen Nachkriegszeit. Breivik ist seit 2012 in Haft.