In der aktuellen Bargeld-Debatte hat sich auch Staatssekretär Florian Tursky zu Wort gemeldet. “Es gibt rund 50 Bundesverfassungsgesetze und über 100 Bundesgesetze mit Verfassungsbestimmungen. Warum sollte da plötzlich für das Recht auf Bargeld kein Platz sein?”, meint er und erläuterte: “Beispielsweise befindet sich in der Straßenverkehrsordnung die Regelung über die Blutabnahme zum Zweck der Bestimmung des Blutalkoholgehalts im Verfassungsrang. Weiters sind auch der Landesamtsdirektor und der Bildungsdirektor verfassungsrechtlich abgesichert.”

Das Duplizieren

Es sei nun einmal Fakt, “dass es immer mehr internationale Bestrebungen zur Einschränkung des Bargeldes gibt. Auch die Einführung von Bargeldobergrenzen in der EU ist ein Indiz dafür. Ich bin froh, dass sich Finanzminister Magnus Brunner hier immer deutlich negativ geäußert hat”, betonte Tursky weiter.

Der Digitalisierungsstaatssekretär begrüßt es dennoch, dass die Österreicher immer häufiger digital bezahlen. Es dürfe jedoch kein Entweder-Oder geben. “Wir müssen für alle Österreicher die Möglichkeit erhalten, so zu zahlen, wie sie wollen. Ich habe bisher keinen Grund gehört, warum man das Bargeld nicht in der Verfassung absichern soll!”, so Tursky abschließend.

in der aktuellen Bargeld-Debatte hat sich auch Staatssekretär Florian Tursky zu Wort gemeldet. Für ihn ist unverständlich warum es eine “Überfrachtung” der Verfassung sein soll, wenn man das Recht auf Bargeld mit in die Verfassung nimmt. Anbei das Statement des Staatssekretärs, falls ihr in der Debatte weitere Stimmen aufgreifen wollt.