Die vom Westdeutschen Rundfunk (WDR) produzierte “Wahlarena” erreicht ein Millionenpublikum. Vor großen Wahlentscheidungen treten dort die jeweiligen Spitzenkandidaten zur “Elefantenrunde” an. Das Publikum wird in den Sendeablauf eingebunden.

Auch vor der aktuellen Europawahl sollten am Donnerstagabend alle Protagonisten gegeneinander antreten. Fast alle. Das erst im Februar offiziell gegründete Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) wurde übergangen. Nur SPD, CDU, B90/Grüne, FDP, AfD und Linke wurden berücksichtigt.

Sahra Wagenknecht beschwerte sich darüber, dass BSW-Spitzenkandidat Fabio De Masi – immerhin ein altgedienter Bundestagsabgeordneter – nicht zu Wort kommen sollte. Doch der WDR blieb hart.

Richter: BSW genauso relevant wie FDP oder Die Linke

Die Begründung der Sender-Verantwortlichen: Eingeladen habe man nur die Vertreter von Parteien, die im aktuellen Europäischen Parlament mit relevanter Stärke vertreten sind. Das Verwaltungsgericht Köln gab dem WDR in erster Instanz Recht.

Das BSW ging an das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) und  gewann dort nun rechtskräftig. Das BSW muss in der “Wahlarena” berücksichtigt, Spitzenkandidat De Masi eingeladen werden. Begründung: Es sei nicht zu erkennen, dass die Klägerin im Vergleich zur FDP und zu “Die Linke” „hinsichtlich ihrer gegenwärtigen Bedeutung einen derart großen Abstand aufweist, der ihren Ausschluss von der Sendung rechtfertigen könnte“, entschied der 13. Senat.

Seit Februar bewege sich die Antragstellerin in einem Umfragekorridor von vier bis sieben Prozent, womit dem Bündnis zum Teil bessere Wahlchancen attestiert werden als etwa den Parteien FDP und Die Linke, argumentierte das OVG.

Der WDR hat gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde angekündigt, Sahra Wagenknechts BSW aber wird am Donnerstagabend zu Wort kommen.

BSW-Kandidat Fabio De Masi.