Der Abschlussbericht zum Cofag-Untersuchungsausschuss sieht keine systematische Bevorzugung ÖVP-naher Millionäre bei den Corona-Finanzhilfen. Das Konstrukt der ausgelagerten Cofag zur Steuerung der Zuwendungen sieht das Verfahrensrichter-Team jedoch kritisch, geht laut ORF aus dem Report hervor. Eine Abwicklung über staatliche Verwaltungsstrukturen hätte sich “nicht nur als verfassungs- und rechtskonform, sondern auch als kostengünstiger erwiesen”.

Eine Bevorzugung bestimmter der ÖVP nahestehender Milliardäre, wie dies von den anderen Parteien vermutet worden war, konnte nicht festgestellt werden. Jedoch hätten manche Konzerne besonders von den Förderungen profitiert, indem sie für zahlreiche Einzel-GmbHs Anträge gestellt hätten. Insofern könne eine parteiunabhängige Bevorzugung von Milliardären ableitbar sein.