
"Überteuert": Bildungsministerium muss 350.000 € Strafe wegen Coronatest-Vergabe zahlen
Wegen der unrechtmäßigen Vergabe von Corona-Schultests wurde das österreichische Bildungsministerium bereits zum zweiten Mal verurteilt. Der Steuerzahler muss bisher mit 850.000 Euro dafür büßen, denn: Bereits im vergangenen Jahr wurde das Bildungsministerium wegen einem ähnlichen Vergabe-Verstoß mit einer halben Million Euro Strafe belegt.
Das Bildungsministerium ist wegen der Vergabe der Corona-Schultests im August und September 2021 zum zweiten Mal verurteilt worden. Ein wesentlich überteuerter Direktabruf bei dem – mit den Tests für sechs Bundesländer betrauten – Anbieter BIEGE Novogenia war ein “schwerer Verstoß” gegen die Vergaberichtlinien und “eine große Schädigung”, stellte das Bundesverwaltungsgericht fest. Das Ministerium muss 350.000 Euro Geldbuße und die Verfahrenskosten zahlen.
"Alles gurgelt"-Firma klagte gegen überteuerte Vergabe
Angerufen hatte das Gericht der im Vergabeverfahren unterlegene Konkurrent Lifebrain. Die von den “Alles gurgelt”-Tests in Wien bekannte Labor-Firma war damit zum zweiten Mal mit einem gerichtlichen Vorgehen gegen die Vergabe der Schultests durch das damals noch von Heinz Faßmann (ÖVP) geführte Bildungsministerium im Spätsommer 2021 erfolgreich. Schon im Jänner hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Vergabe von Gurgeltests in Schulen in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich an die “Covid Fighters”-Firma Artichoke rechtswidrig war und eine Geldbuße von 500.000 Euro verhängt.
Testlabor kostete 330.000 EUR mehr als Konkurrent
Nun ging es darum, dass das Ministerium die Firma Novogenia am 17. August im Wege eines “Direktabrufs” mit Tests an 2.743 Schulen der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg betraute – und dies mit wesentlich höheren Kosten – nämlich um 332.287,30 Euro mehr – als in der am 7. August geschlossenen Basisrahmenvereinbarung. Für die Logistik seien um das drei- bis vierfache (je nach Region) höhere Kosten bezahlt worden als vereinbart und zudem sei eine erhebliche Zahl von “Transportbeuteln” verrechnet und bezahlt worden, die im Leistungsverzeichnis nicht vorkamen.
"Vergabe mehr als fragwürdig"
Ein solcher Direktabruf wäre nur zulässig, wenn die Vertragsbedingungen nicht geändert werden. “Diese Vorgangsweise der Auftraggeberin war … ausschreibungs- und gesetzwidrig und daher rechtswidrig”, stellte das Bundesverwaltungsgericht fest. Lifebrain begrüßte am Donnerstag in einer Aussendung das Urteil: “Einmal mehr bestätigt sich damit unsere Einschätzung, dass die Vergabeverfahren für die Schul-PCR-Tests mehr als fragwürdig und bei weitem nicht korrekt abgelaufen sind”, betonte Geschäftsführer Michael Havel. Es seien Preise bezahlt worden, die weit über den Kosten des “Wiener Herzeigesystems ‘Alles gurgelt!’ liegen – und dennoch habe sich gezeigt, dass die vom Ministerium betrauten Testsysteme in vielen Bundesländern auch von der Logistik und der Analysequalität her nicht funktionieren würden.
Kommentare
Ohne Tests wären wir in jeder Hinsicht besser gefahren. Es hätte der Gesundheit, der Gesellschaft, den Finanzen, den Lehrern und vor allem den Kindern besser getan.
Kar ist, dass der “Spaßmann” sinnlos Steuergeld verprasst hat….das sollte man vom Langen zurückverlangen.
Bitte direkt bei,Faßmann kassieren und nicht beim Steuerzahler! Warum sollten wir immer unseren Schädel hinhalten für unfähige Politiker?
Liebe Sonnenblume! haben Sie nachgedacht wer die Strafe zahlt und wer sie kassiert? Das BMU zahlt an den Staat Österreich, also wird das Geld von einem Ministerium in das andere Ministerium verschoben! Quasi mit einem Mausklick von links nach rechts. Das BMU hat halt um diese Betrag weniger in seinem Budget, wird halt vom MfFI wieder ausgeglichen.
Und was ist mit der hundertfachen Vergabe von Direktorinnenposten österreichweit? Dieser aberwitzige Postenschacher wird nicht geahndet, warum?
Wird langsam Zeit, dass diese Herrschaften persönlich für solche Fehler geradestehen müssen – soll heißen: mit ihrem Privatvermögen, und nicht mit dem Geld der Steuerzahler!
Verstehe ich das richtig? Das Ministerium muss dem Staat Strafe zahlen? Die nehmen also 850.000 € aus der linken Tasche und stecken es in die rechte Tasche?
Tatsächlicher Verlust sind ergo alle “Nebenkosten” wie Anwaltsgebühren usw.?
Verarschung total! Wer zahlt? Das Ministerium, also die Steuerzahler. Diejenigen, die beschissen haben reiben sich die Hände. Können ruhig weitermachen, da ihnen nichts passieren wird. Ganz im Gegenteil, das ist ein Freibrief! Toller Rechtsstaat.
Warum gehen die Verantwortlichen eigentlich straffrei aus? Das ist ja absurd, dass der Steuerzahler dann auch noch die Strafen zahlen muss.
Diese Regierung ist eine komplette Fehlbesetzung. Der Steuerzahler wird hpts. für die Fehler der Politiker zur Kasse gebeten und natürlich auch dafür, dass die Lobbyisten ein schönes Leben haben. Danke Regierung…
Vom linken Sack in den rechten solange nicht endlich eine private Haftung für die Funktionäre besteht.
COOL, ich kann gar nicht glauben dass, das nur dort so gewesen sein soll…….. Amigos wohinn man schaut……….
Das Ministerium muss zahlen. Das ist doch ein Witz!! wir Steuerzahler zahlen die Strafe. Einzig Anwälte und Richter reiben sich die Hände!
Diese Sachlage wird im Artikel nicht erwähnt, sehr schwach!!! Wollen sie glauben machen, das die Strafe auch nur irgendwen im Ministerium wirklich trifft. ein irreführender Artikel der glauben machen soll das hier Gerechtigkeit passiert…. aber leider nein!
Schilda lässt grüßen!!!