Nur kurz nach Bekanntwerden seiner Verurteilung (nicht rechtskräftig) kritisiert der 10-%-Miteigentümer der linkslastigen Wochenzeitung Falter auch schon die Justiz: Es sei doch klar, dass sein Tweet gegen einen Kriminalisten, der auch mit Heinz-Christian Strache bekannt war, “ein Witz” gewesen sei. Der Kripo-Ermittler fand die Meldungen des Falter-Chefredakteurs aber gar nicht witzig und klagte wegen übler Nachrede, jetzt liegt das Urteil endlich vor.

Klenk muss 1500 € Strafe zahlen und auch die Gerichtskosten der Gegenpartei übernehmen (was wesentlich teurer sein dürfte). Der Falter-Chef will nun mit seinem Anwalt Alfred Noll, der bei einem U-Ausschuss-Auftritt des Ibiza-Video-Mittäters Julian Hessenthaler als dessen Rechtsberater mit dabei war, in die nächste Instanz gehen. Klenk auf Twitter: “Ich bin gespant, wie das OLG den Fall beurteilen wird. Im Fall einer Verurteilung gehe ich nach Strassburg. Das Recht auf einen Witz ist ein Grundrecht.”

Will auf Twitter erklären, warum er das Urteil als falsch sieht: Florian Klenk

Über diese These, dass ein Witz auch ein Grundrecht sei, amüsierten sich viele Twitter-User – immerhin soll Klenk auch selbst Jurist sein.

Laut Klenk sei jetzt ein Witz ein Grundrecht.