Frauen dürften auch bei der heurigen Bundespräsidentenwahl den etwas größeren Teil der Wahlberechtigten ausmachen. Genau erfahren wird man das allerdings nicht mehr. Mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2022 der türkis-grünen Bundesregierung wurde die Aufteilung nach “Frauen” und “Männern” gestrichen. Somit bietet die Tabelle des Innenministeriums nur noch die regionale Aufschlüsselung nach Ländern und Gemeinden und die Information, wie viele Wahlberechtigte einen Wohnsitz im Ausland haben.

Frauen und Männer werden durch "Personen" ersetzt

Mit der Wahlrechtsänderung will die Regierung sicherstellen, dass auch Menschen, die sich keinem Geschlecht eindeutig zugehörig fühlen oder dieses nicht angeben wollen, “weiterhin an Wahlen teilnehmen können”. Im Bundespräsidentenwahlgesetz, der Nationalrats-Wahlordnung und anderen Wahlgesetzen wurde “Frauen” und “Männer” durch “Personen” ersetzt – und die bisherige Vorgabe gestrichen, dass Wahlberechtigte nach “Frauen” und “Männern” getrennt zu erfassen und mitzuteilen sind. In Kraft getreten ist diese Änderung mit Juli, bei der jetzigen Hofburg-Wahl kam sie erstmals zur Anwendung.

So finden sich in der Datei des Innenministeriums nur 6.362.681 Wahlberechtigte, aufgeschlüsselt auf Gemeinden und Länder – und nur noch eine weitere Spalte “davon mit Wohnsitz im Ausland”, was österreichweit auf 60.415 zutrifft. Bei der Wahl 2013 hatte man noch erfahren, dass 3.301.613 Frauen und 3.080.871 Männer wahlberechtigt waren – und somit die Entscheidung zu 51,7 Prozent in weiblicher Hand lag.