Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen einen 17-jährigen IS-Anhänger eine Anklage wegen terroristischer Vereinigung und versuchter schwerer Körperverletzung eingebracht. Ab 27. November wird gegen ihn verhandelt. Dabei war der Bursch erst Ende Jänner 2023 vom selben Gericht zu 21 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Er hatte sich als Propagandist für die radikal-islamistische Terror-Miliz “Islamischer Staat” (IS) betätigt.

Seit Oktober 2021 hatte der Bursch an seiner Schule Mitschülerinnen und Mitschülern IS-Videos mit Hinrichtungs- und Kampfszenen gezeigt. Einem Klassenkameraden ritzte er mit einem Messer den IS-Schriftzug auf ein Schulbuch. Er teilte über sein Handy einschlägiges Propagandamaterial und hieß den Terror-Anschlag von Wien gut, indem er in einer einschlägigen Chat-Gruppe erklärte, er hoffe, der Attentäter werde “von Allah angenommen”.  Am 12. November 2021 kam es dann sogar zu einem Polizeieinsatz in der Schule des Burschen. Er war mit einem 24 Zentimeter langen Butterfly-Messer in die Klasse marschiert, hatte es aufgeklappt und den Mitschülern präsentiert.

Kurze Zeit nach dem Prozess zu Jahresbeginn, bei der mit sieben Monaten ein Drittel der über ihn verhängten Strafe unbedingt ausgesprochen wurde, kam der Bursch unter Anrechnung der U-Haft auf freien Fuß. Er hatte sich seit Anfang August 2022 wegen Tatbegehungsgefahr im Gefängnis befunden, nachdem er in den Wochen vor seiner Festnahme immer wieder mit einer Machete spazieren gegangen war, an der deutlich sichtbar der IS-Schriftzug angebracht war. Außerdem hatte er in riesigen Lettern “Islamischer Staat” und das IS-Banner auf einen Pfeiler der Brigittenauer Brücke gesprüht.

Das Gericht erteilte dem jugendlichen IS-Anhänger im Urteilsausspruch die Weisungen, sich einem Deradikalisierungsprogramm zu unterziehen. Der 17-Jährige erklärte sich damit zwar einverstanden, hielt aber offenkundig nicht sein Wort. Der mittlerweile rechtskräftigen neuen Anklageschrift zufolge tat er sich nämlich bereits im April – und damit gerade einmal drei Monate nach seiner Verurteilung – mit einem um ein Jahr älteren IS-Anhänger zusammen, um erneut einschlägiges Propagandamaterial, darunter Werbebroschüren für den IS und Rekrutierungsvideos zu verbreiten.

Weisungen des Gerichts ignorierte der Schüler einfach

Das Gericht erteilte dem jugendlichen IS-Anhänger im Urteilsausspruch die Weisungen, sich einem Deradikalisierungsprogramm zu unterziehen. Der 17-Jährige erklärte sich damit zwar einverstanden, hielt aber offenkundig nicht sein Wort. Der mittlerweile rechtskräftigen neuen Anklageschrift zufolge tat er sich nämlich bereits im April – und damit gerade einmal drei Monate nach seiner Verurteilung – mit einem um ein Jahr älteren IS-Anhänger zusammen, um erneut einschlägiges Propagandamaterial, darunter Werbebroschüren für den IS und Rekrutierungsvideos zu verbreiten.