Die Staatsanwaltschaft Münster ermittelt gegen den Olympiasieger im Springreiten Ludger Beerbaum. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch gegenüber “Westfälischen Nachrichten“ und dem “WDR“. Es wird wegen des Vorwurfs der quälerischen Tiermisshandlung in Mittäterschaft ermittelt. Der Weltklasse-Springreiter verstieß durch die Anwendung des “Barren” in seinem Hof gegen das Tierschutzgesetz. Beerbaum wurde in einem Beitrag von “RTL Extra” vorgeworfen, verbotene Trainingsmethoden angewendet zu haben.

RTL strahlte heimlich von einer Informantin aufgenommene Videos ausin denen Beerbaum auf seiner Anlage in Riesenbeck Springpferde mutmaßlich mit der unerlaubten Methode des sogenannten Barrens trainiert. Dabei schlugen die Tiere beim Sprung über ein Hindernis mit ihren Vorderbeinen gegen eine Stange, die von einem Helfer gehalten wurde. Eine Journalistin hatte sich zudem zur Recherche für einige Zeit als angebliche Praktikantin auf der Anlage einstellen lassen.”

Beim “Barren” handelt es sich um eine Trainingsmethode, wo Pferden während des Sprungs die oberste Stange des Hindernisses gegen das Bein geschlagen wird. Dadurch sollen die Pferde höher springen. Da sie den Pferden Schmerzen verursacht, ist diese Methode verboten. Beerbaum selbst bestreitet diese Vorwürfe: “Der Beitrag von ‘RTL extra’ ist in vielen Punkten nachweislich falsch, verleumderisch und verhetzend.”