Die Kultusgemeinde der Union Islamischer Kulturzentren in Österreich stehe dem Vorhaben “mit erheblichem Bedenken und großer Besorgnis entgegen”, heißt es.

Weiters ist die Sprache von “einer nachlassenden Dialogbereitschaft der Bundesregierung gegenüber den religiösen Glaubensgemeinschaften.” Das angekündigte Kopftuchverbot würde der Religions-, Glaubens-, und Gewissenfreiheit sowie dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen.

Die Kultusgemeinde der Union Islamischer Kulturzentren führt weiter aus: “Das Urteilsvermögen der Schülerinnen, die bereits ab ca. 10 Jahren ihre eigene Identität entwickeln, wird dabei außer Acht gelassen, die persönliche und kognitive Entwicklung dadurch ignoriert. Das Tragen eines Kopftuchs ist Ausdruck persönlich religiöser Überzeugung und Glaubenspraxis.”

Kopftuch "kein religiöses Symbol"

In einem eigenen Statement sieht die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes Österreich das Kopftuch, den deutsch-algerischen Islamwissenschaftler Abdel-Hakim Ourghi zitierend, als “kein religiöses Symbol”.

“Im Koran findet sich kein Hinweis darauf, dass es als Symbol des Islam zu verstehen ist […] Es ist ein historisches Produkt der männlichen Herrschaft in der Geschichte der Muslime“, heißt es vom Philosophen und Religionspädagogen weiter. Terre des Femmes argumentiert zudem, dass jenes Kopftuchverbot den “schulischen Freiheits-, Lern- und Reflexionsraum” schafft, “der für eine tatsächlich freie Meinungsbildung von Minderjährigen nötig ist.”

Ein neuer Gesetzentwurf steht bis Donnerstag, 23.10. in der Begutachtungsphase. Auch wenn die Grünen die geplanten Maßnahmen unterstützen, glaube man parteiintern und nach Einschätzung der Experten, dass dieses, ähnlich wie beim ersten Versuch vor fünf Jahren, durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippt wird. Die FPÖ begrüßt das Vorhaben, fordert jedoch ein generelles Kopftuchverbot an Schulen.