NOVOMATIC hatte Barthold aufgrund unwahrer Behauptungen beim Landesgericht Wr. Neustadt auf Unterlassung geklagt. Konkret berichteten Medien über Aussagen von Barthold im Zusammenhang mit dem „Ibiza-U-Ausschuss“, wonach Vertreter von NOVOMATIC ihn aufgefordert hätten bzw. auffordern hätten lassen, vor dem Untersuchungsausschuss positiv über das Unternehmen auszusagen. Der Beklagte verpflichtete sich nun ab sofort, diese Behauptungen und/oder sinngleiche Äußerungen bei sonstiger Exekution zu unterlassen.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass KR Barthold auch bereits in der Vergangenheit erfolglos versuchte NOVOMATIC zu schädigen, sei es durch Geltendmachung unberechtigter Forderungen, oder sei es durch Einbringung erfolgloser Strafanzeigen gegen die Unternehmensgruppe. Diesbezüglich führte die WKStA in ihrer Einstellungsbegründung (62 St 3/17p) zur Glaubwürdigkeit von Herrn Barthold wörtlich aus:

„Letztlich sind die Angaben des KR Peter Barthold vielfach widersprüchlich und nicht lebensnah. Insgesamt ist das Bestreben erkennbar, der Novomatic AG bzw den für sie handelnden Personen strafbares Verhalten anzulasten. Bezeichnend ist insoweit auch die sukzessive Erweiterung der Vorwürfe, die im Hinblick auf die zeitliche Abfolge dem Verfahrensverlauf des von ihm angestrengten Zivilverfahrens gegen die Novomatic AG geschuldet zu sein scheint.“