Der Standard berichtete am Dienstag von einem Notizbuch, in dem der 18-jähriger Tschetschene selbst die geplanten Foltermethoden auflistete. Angedroht worden sollen diese mutmaßlich jedem sein, der kein Schutzgeld zahlen wollte. In Zitaten daraus heißt es: “Zwei Komplizen schleppen den (sic!) Opfer in einen Wald und wird dann mit zwei Softairpistolen zerfetzt”. Oder weiter: “Muss Urin, Fäkalien trinken/essen”. Bei dem volljährigen Tschetschenen soll es sich um einen der Köpfe hinter einer neunköpfigen Jugendbande aus Meidling handeln, die mitunter den erwähnten Handyshop eines Mannes aus Afghanistan mehrfach angriffen. Sich selbst nannte der nun beschuldigte Migrant übrigens „Friedrich_Einstein“.

Mit diesem Brief bedrohte die mutmaßliche Molotowbande den afghanischen Handyshop-BesitzerLPD Wien

Brennender Molotowcocktail und Erpresserbrief

Dass er sich für besonders schlau halten soll, lässt sich aus weiteren Einträgen im Notizbuch mutmaßen. Wie der Standard weiter berichtet, wollte er etwa auch von einem weiteren Opfer über einen “imaginären Anwalt” bis zu 3000 Euro eintreiben. Die Ermittler vermuten, dass hinter dem System sogar eine Kooperation mit einem bosnischen Mitstreiter aus der mutmaßlichen Meidlinger Schutzgeldbande stehen könnte. So soll sich der Tschetschene per WhatsApp an den Handyshop-Betreiber gewandt haben. Auch hier liefert der Bericht Zitate: “Ich habe mit meinen Leuten gesprochen, und es stehen vier gute Männer zur Verfügung, die deinen (sic!) Geschäft 24h bewachen könnten, wir werden diese Leute, die das bei dir machen, finden.” Der Afghane lehnte ab. Wenige Tage später folgte der nächste Angriff, ein brennender Molotowcocktail flog ins Geschäft. Danach erhielt der afghanische Besitzer einen Erpresserbrief, in dem 25.000 Euro gefordert und auch die Familie des Unternehmers bedroht wurde. Die Handschrift soll der kindlichen Schrift des „Folter-Tschetschenen“ jedenfalls ähneln. Im Zuge der Ermittlungen wurden insgesamt sieben Verdächtige im Alter von 14 bis 18 Jahren festgenommen – darunter Syrer, Türken und Tschetschenen.

Ein Zeuge filmte einen der Brandanschläge mit seiner HandykameraLPD Wien

Gutachten soll mögliche psychische Störung abklären

Für alle in U-Haft befindlichen Verdächtigen der mutmaßlichen Bande gilt die Unschuldsvermutung. Sie verweigern alle die Aussage. Ein Gutachten soll klären, ob der Tschetschene an einer schwerwiegenden psychischen Störung leidet und im Falle einer Verurteilung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen werden soll.