In einer über den Kurznachrichtendienst X (früher Twitter) verbreiteten Videobotschaft beteuerte Michael Wendler (51, “Sie liebt den DJ”) im Anschluss noch einmal seine Schuldlosigkeit. Ihm waren laut dem Urteil vor knapp zehn Jahren die Rechte an mehr als 150 seiner eigenen Titel überschrieben worden. Das Gericht war überzeugt, dass der ursprüngliche Rechteinhaber dadurch verhindern wollte, dass die Titel und die damit verbundenen Einnahmen bei einer bevorstehenden Zwangsvollstreckung verloren gehen. Den Gläubigern des ursprünglichen Rechteinhabers sei durch die Übertragung ein erheblicher Schaden entstanden.

Für das Gericht war aber nicht entscheidend, ob Wendler die Titel selbst komponiert hatte – sondern dass ihm bis zu der Überschreibung die Rechte daran nicht selbst gehörten. Es verurteilte ihn zur Zahlung von 150 Tagessätzen von je 100 Euro. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde Wendler als vorbestraft gelten, sagte die Gerichtssprecherin.

Der Musiker, der aus Dinslaken stammt, aber seit Jahren in den USA lebt, ist in dem Prozess nie selbst erschienen. Das Gericht hatte 2021 deshalb sogar einen Haftbefehl erlassen, um ihn im Gerichtssaal vorführen zu lassen – dieser wurde aber in der nächsten Instanz als unverhältnismäßig aufgehoben. Wendler wurde im weiteren Prozess durch seinen Anwalt vertreten.