„Die Wochenzeitung Falter wurde heute vom Handelsgericht Wien verurteilt und muss die falschen Behauptungen gegenüber der Volkspartei, die im Falter erschienen waren, widerrufen“, heißt es von Seiten des ÖVP-Generalsekretärs Axel Melchior in einem Pressestatement am heutigen Montag.

Verpflichtender Widerruf

Die Aussage: „die ÖVP will die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze vor dem Rechnungshof verbergen oder sinngleiche Behauptungen“ muss der „Falter“ in Zukunft unterlassen, und einen Widerruf veröffentlichen.

Falter sieht sich bestätigt

Völlig anders bewertet man das Urteil indes in der “Falter”-Radaktion. “Das Gericht hat nun auch die wesentlichen vom Falter gezogenen Schlussfolgerungen bestätigt: Der Vorwurf, die ÖVP habe bewusst die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze geplant, ist zulässig”, war am Montag auf der Homepage des Stadtblattes zu lesen.

Dem “Falter” waren im Wahlkampf 2019 Unterlagen sowohl über den aktuellen als auch über den Wahlkampf der ÖVP 2017 zugespielt worden. 2017 hatte die ÖVP – das war bereits bekannt – die Kostengrenze massiv überschritten. Neu war im Bericht aber, dass die ÖVP die Überschreitung schon im Budget stehen hatte, während sie öffentlich noch die Einhaltung der Wahlkampfkosten zusagte. Außerdem schloss der “Falter” aus den Unterlagen, dass 2019 eine neuerliche Überschreitung bzw. die Verschleierung der tatsächlichen Wahlkampfkosten geplant gewesen sei. Letzteres wollte die ÖVP nicht stehen lassen und klagte auf Unterlassung. Sie beziffert ihre Wahlkampfausgaben mit 5,6 Mio. Euro. (APA/red)