
Urteil mit Schlagkraft: Während Lockdown muss keine Miete gezahlt werden
Kann ein Mietobjekt wegen eines Betretungsverbotes nicht benutzt werden, entfällt auch die Pflicht zur Mietzahlung. Das bestätigte jetzt Österreichs Höchstgericht in letzter Instanz.
Hintergrund dieses Rechtsstreites ist eine monatelange Diskussion zwischen Vermietern und Mietern, ob man während der Lockdownzeiten Miete zahlen muss oder nicht. Ein Sonnenstudio hatte im April 2020 keine Miete mehr bezahlt und begründete dies mit dem verordneten Betretungsverbot als eine der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie. Der Standpunkt der Mieter dabei war, dass das Geschäftslokal aufgrund der Lockdowns nicht benutzbar war und daher die Pflicht zur Zahlung der Miete (und der Betriebskosten) entfällt. Diese Auffassung teilte jetzt auch der Oberste Gerichthof. Er bestätigt, dass Covid-19 im juristischen Sinn eine Seuche ist und im Falle der gänzlichen Unnutzbarkeit eines Geschäftsraumes (aufgrund eines Betretungsverbotes,) keine Pflicht zur Zahlung von Miete und Betriebskosten besteht.
Detailfragen sind noch offen
Diese Entscheidung mag den Standpunkt der Mieter zwar klar untermauern, dennoch bleiben diverse Fragen unbeantwortet, merkt der Wiener Rechtsanwalt Paul Kessler an. Beispielsweise sei nach wie vor offen, in welchem Umfang Miete bei einer teilweisen Nutzbarkeit zu zahlen ist (Stichwort Take Away in der Gastronomie) und ob und in welchem Umfang diese Entscheidung auch auf Pachtverhältnisse (Stichtwort Einkaufszentren) anzuwenden sei.
Kommentare
So einfach ist das auch wieder nicht. Der Vermieter kann allgemeine Nutzungswerte geltend machen. Z.b die Geschäftsfläche mit Auslagen oder werbewirksamen Aussenflächen hat einen Werbewert oder kann den Wert der eines Lagers ansprechen und andere werthaltige Argumente. Einen Teil der Miete wird man sicher nicht zahlen müssen, aber alles nicht zu bezahlen, ist unwahrscheinlich. Ausser der Vermieter läßt Gnade vor Recht ergehen.
Also ich habe selbst nichts zu vermieten, aber verstehe das nicht ganz. Der Mieter zieht ja für diese Zeit nicht aus. Für andere Zwecke könnte der Raum ja vermietet werden. Zumindest theoretisch.
Zumindest die Miete als Lagerraum müsste eigentlich schon dem Vermieter zustehen. Aber wenn das Höchstgericht das so entschieden hat, dann ist das halt so.
Jurist sind Sie wohl nicht, stimmt’s?
Sehen Sie sich §§ 1104 ff. ABGB an. Die Rechtslage ist vom Grunde her ziemlich eindeutig.
Nein, bin ich nicht, aber ich habe ja auch geschrieben, dass das wohl so in Ordnung ist, wenn das Gericht so entscheidet.
Vielleicht liegt der Haken darin, dass da steht “nicht gebraucht oder benutzt werden kann”. Das könnte man als nicht zutreffend bewerten, weil es ja nur für den Zweck des Mieters nicht brauchbar ist. Wenn es ein Lagerraum oder ein Lebensmittelgeschäft wäre, dann träfe das ja nicht zu. Also vielleicht ist das der Haken. Ansonsten verstehe ich nicht, warum das nicht schon seit eineinhalb Jahren so gehandhabt wird.
Vielen Dank für den Hinweis.
PS.: Vielleicht liegt der Unterschied auch im Wort “kann”; müsste da nicht stehen “kann oder darf”? Kann ist ja nur umgangssprachlich eine nettere Form von dürfen.
Neben Seuche sind eigentlich lauter Ereignisse aufgezählt, die zu einer Verwüstung führen, also der Mietgegenstand irgendwie nicht zugänglich ist. Unter einer Seuche versteht man auch eigentlich, dass überall Leichen herumliegen. Sowas wie Corona wäre vor der Änderung der Definition der WHO – bei der herausgenommen worden ist, dass es viele Erkrankte und Tote geben müsse – niemals als Seuche verstanden worden.
Wie gesagt, ich bin kein Jurist, ich kann in diesem Zusammenhang nur Deutsch.
Aber irgendeinen Grund muss es geben, dass das nicht schon vor eineinhalb Jahren so entschieden worden ist.
Ändert sich dadurch die Vergütung des Verdienstentgangs?
Wie sieht es mit dem Verdienstentgang des Vermieters aus?
Tja nur nicht vermieten. Stellt das Bauen ein. Und warum die Betriebskosten an den Vermieter zurück fallen? Oder darf der Vermieter das Objekt nutzen während der Zeit?
Wenn es kein gutes Geschäft wäre, würde niemand etwas vermieten. Es bauen ja die, die dann vermieten wollen.