Die Obfrau des Verbraucherschutzvereins (VSV) und eXXpress-Kolumnistin, Daniela Holzinger, rechnet vor: Ein Wohnhaussanierungs-Kredit, der 2019 nur variabel angeboten wurde, sei zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme mit durchschnittlich 1,3 Prozent p.a. verzinst gewesen; heute liegt der Zinssatz bei 5,3 Prozent. Diese Kreditnehmer müssten nun mit explodierenden Zinsen rechnen.

Natürlich werden Kredite auch teurer, wenn man jetzt einen neuen Kredit aufnehmen will, sagt Holzinger. Demgegenüber seien die Zinssätze für Sparprodukte nicht im selben Ausmaß angestiegen. Mithin erwirtschafteten die Banken saftige Gewinne.

Zur Erinnerung: Vor der Finanzkrise 2008 bewegten sich die EZB-Leitzinsen zwischen zwei und fünf Prozent mit Spitzen (jeweils über 4 Prozent) im Oktober 2000 und im Juli 2008. Als Reaktion auf die damalige Krise senkte die EZB den Leitzins dramatisch ab; von März 2016 bis 20. Juli 2022 blieb dieser auf dem sogenannten Nullzinsniveau. Seither hat die EZB den Leitzins in mehreren Schritten angehoben, zuletzt auf 4,25 Prozent (2. August) – die Fed ging in den USA sogar noch weiter, dort beträgt der Leitzins 5,50 Prozent.

Holzinger: Angebot der Banken an Kreditnehmer "ist geradezu lächerlich"

Das jüngste Angebot der Banken an die Kreditnehmer, Mahnspesen und Verzugszinsen befristet auszusetzen, „ist geradezu lächerlich“ sagt Holzinger. „Aber auch die Einladung, mit der Bank individuelle Lösungen zu finden, ist zuweilen eine Art gefährliche Drohung.“

Der VSV bietet folgende Lösungsansätze an:

1) Verlängerung der Verjährungsfrist für Schadenersatz aus falscher Beratung bei langlaufenden Krediten oder Veranlagungen: „Der Oberste Gerichtshof hat den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist für Schadenersatz in solchen Fällen von eklatanter Falschberatung mit Vertragsabschluss angenommen. Diese Kreditnehmer hätten daher heute keine Chance mehr, die Bank in die Haftung zu nehmen“, erklärt Peter Kolba, Chefjurist und Obfrau-Stellvertreter des VSV. „Wenn daher der Gesetzgeber rückwirkend eingreift, dann sollte die Verjährungsfrist von drei auf 30 Jahre verlängert werden. Dann kann man statt staatlicher Zuschüsse an Banken die Verursacher direkt zur Kasse bitten“, sagt Kolba.

2) Härtefall-Fonds für bestehende Kredite: „Den betroffenen Kreditnehmern sollte rasch geholfen werden. Daher mögen die Banken einen solchen Fonds dotieren und daraus sollten jene Kreditnehmer vorrangig unterstützt werden, die von den Banken evident falsch beraten wurden und – mangels Rechtsschutzversicherung – sich auch eine gerichtliche Klärung nicht leisten können“, fordert Holzinger.

3) Transparente Kosten- und Provisions-Offenlegung bei Geldanlage-Produkten: „Die falschen Beratungen durch Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister waren und sind provisionsgetrieben. So konnte ein Berater des AWD vor 2008, bei Vermittlung eines Fremdwährungskredits samt Tilgungsträgern über 150.000 Euro, innerhalb weniger Stunden 3000 Euro Provision erwirtschaften“, sieht Peter Kolba eine Ursache für Fehlberatungen.