Verfassungsgericht kippt Abfrage des Impfstatus von Schülern
Das höchste Verfassungsgericht Frankreichs hat die Möglichkeit gekippt, im Kampf gegen das Coronavirus den Impfstatus von Schülern abzufragen. Diese Regel sei eine “unverhältnismäßige Verletzung des Rechts auf Respekt vor dem Privatleben”, urteilte jetzt der Staatsrat.
Die Nationalversammlung hatte in der vergangenen Woche ein Gesetz verabschiedet, demzufolge sich Schulleiter nach dem Impfstatus von Schülern hätten erkundigen dürfen. Die Opposition hatte den Staatsrat angerufen, um zu klären, ob das Gesetz mit der Verfassung vereinbar sei. Eine weitere zentrale Bestimmung des Gesetzes erklärte der Staatsrat hingegen für zulässig. Demnach darf die Regierung bis zum kommenden Sommer den Zugang zu bestimmten Orten mit Hilfe eines Gesundheitspasses regeln. Der Corona-Pass entspricht der 3G-Regel und gibt per QR-Code darüber Auskunft, ob jemand geimpft, genesen oder kürzlich getestet ist. Eigentlich sollte er Mitte November auslaufen, er wurde nun vom Parlament verlängert.
Steigende Infektionszahlen
Die Opposition hatte der Regierung nach dem Gesetzesbeschluss “Gesundheits-Autoritarismus” vorgeworfen. Sie kritisierte zudem, dass die Regelung bis nach der Präsidentschaftswahl gelte. Dadurch verschaffe sich die Regierung einen “Freibrief” für ihre Gesundheitspolitik. Die Regierungsmehrheit hingegen verwies darauf, dass der Pass nur dann eingesetzt werde, wenn es nötig sei.
Auch in Frankreich steigen die Infektionszahlen derzeit wieder an. Die Inzidenz liegt landesweit bei 73 Fällen pro Woche auf 100.000 Einwohner. Die Impfquote der Über-Zwölfjährigen liegt bei etwa 89 Prozent.
Kommentare
Ich habe die Frage hier nicht beantwortet, da ich zwar gespritzt worden bin, aber die Wirkung – wie man inzwischen weiß – nicht die einer Impfung ist. Also: Impfung nein, Spritze gegen Corona-Diskriminierungen ja.
Diese Frage verbietet eigentlich die Verfassung. Und damit sowieso auch jegliche Diskriminierung. Aber die Verfassung wird in Österreich eher als unverbindliche Empfehlung betrachtet.
In einigen Bundesstaaten der USA ist das sogar korrekterweise ausdrücklich strafbar. Also nicht nur so, dass man die Frage nicht beantworten muss.
Jede Art von Abfrage des Impfstatus weltweit ist eine Verletzung der Grundrechte. Es ist verwunderlich, warum das alles in Österreich von der Bevölkerung hingenommen wird. Man stelle sich vor, keiner akzeptiert die Vorgehensweise der Regierung mehr. Was soll denn passieren? Sie können nicht alle kündigen, denn schon jetzt herrscht durch die falschen und zerstörerischen Maßnahmen Personalnot.
Was heißt “hingenommen wird”? Was wollen Sie denn dagegen tun, wenn der VfGH schläft und die Polizei wie wild irre Strafen verteilt? Und wenn Sie dagegen demonstrieren, werden Sie ins Verbotsgesetz-Eck gestellt.
Österreich ist nicht mehr das freie demokratische Land, das es bis vor ein paar Jahren noch war.
Es ist auch eine verletzung meiner Grundrechte, wenn ich als geimpfter eine Operation brauche, aber keinen Platz im Spital bekomme, weil alles belegt ist!!! Wer hat Recht? Wer hat Unrecht? Was machma jetzt????