Das Ergebnis der Wahl müsse „rückgängig gemacht werden“, sagte Angela Merkel (CDU) zum Urnengang in Thüringen im Jahr 2020. Mit dieser Aussage habe sie die Rechte der AfD verletzt. Sie habe gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen, entschieden die Richterinnen und Richter.

Bodo Ramelow übernahm schließlich wieder

Merkel habe die AfD mit der Äußerung in amtlicher Funktion negativ qualifiziert und damit in einseitiger Weise auf den Wettbewerb der politischen Parteien eingewirkt, urteilte das Bundesverfassungsgericht laut “Welt”. Was war überhaupt passiert? FDP-Politiker Thomas Kemmerich hatte sich im Erfurter Landtag mit Hilfe von CDU und AfD zum Regierungschef wählen lassen. Kemmerich war nach drei Tagen zurückgetreten, die Amtsgeschäfte hatte er ohne Regierung noch bis März geführt. Ministerpräsident wurde dann doch wieder Bodo Ramelow (Linke), der im ersten Anlauf in den ersten beiden Wahlgängen nicht genug Stimmen bekommen hatte.

Es ging auch um das Ansehen Deutschlands

In der Karlsruher Verhandlung im Juli 2021 hatte Merkels Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) die Äußerungen damit verteidigt, dass die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner eine Positionierung gewollt hätten. Es sei auch um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gegangen.