Nach der Vergewaltigung einer 16-Jährigen Mittwochabend im Linzer Bahnhofsviertel – der eXXpress berichtete – hat sich am Freitag der gesuchte vierte Mann selbst gestellt. Es handelt sich um einen jungen Afghanen (15) aus Vöcklabruck. Die drei anderen, kurz nach der Tat festgenommenen Jugendlichen sind bereits in der Nacht auf Freitag in die Justizanstalt Linz überstellt worden. Geständig ist keiner der vier.

Bis Freitag auf der Flucht

Die vier Jugendlichen sollen Mittwochabend über eine 16-jährige Deutsche in der Nähe des Linzer Hauptbahnhofs hergefallen sein. Beamte der Fremdenpolizei wurden aufmerksam und gingen dazwischen. Die Täter flüchteten. Wenig später wurden drei Burschen – zwei 15-jährige Afghanen und ein 14-jähriger Iraner – festgenommen.

Ein vierter Verdächtiger war bis Freitag auf der Flucht. Der 15-Jährige Afghane stellte sich am Freitag bei der Polizeiinspektion Vöcklabruck, bestritt die Tat aber. Da für ihn ohnehin schon eine Festnahmeanordnung vorlag, klickten die Handschellen. Er sollte noch am Freitag einvernommen werden.

Amtsbekannt wegen "kleinerer Delikte"

Die drei früher Festgenommenen sind bereits in der Nacht auf Freitag in die Justizanstalt eingeliefert worden. Die Staatsanwaltschaft Linz hat Untersuchungshaft für sie beantragt, das Gericht soll darüber am Freitag oder Samstag entscheiden. Bei Jugendlichen sei das ein wenig aufwendiger, man brauche Vertrauenspersonen und Dolmetscher, so Staatsanwaltschaftssprecherin Ulrike Breiteneder. Alle drei sind zwar unbescholten, bei der Polizei aber bereits amtsbekannt – wegen “kleinerer Delikte”, hieß es dort.

Opfer belastet alle vier Burschen schwer

Einer der Burschen mache von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, sagte Breiteneder, die beiden anderen behaupten, es habe einvernehmliche sexuelle Handlungen gegeben. Die Burschen würden aber vom Opfer eindeutig belastet und man sei “weit weg vom Versuch”, sondern es gehe um “wiederholte, vollendete Tathandlungen durch verschiedene Täter”, stellte sie klar. Ungewiss ist noch, wie es zu der Tat gekommen ist und ob die Täter mit dem Opfer bekannt waren.

Der Strafrahmen im Fall einer Verurteilung wegen Vergewaltigung liegt für Jugendliche bei bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine schwere Körperverletzung – etwa in Form einer posttraumatischen Belastungsstörung – nach sich zieht bei bis zu siebeneinhalb Jahren. Für Erwachsene ist der Strafrahmen doppelt so hoch.