Am Montagvormittag soll die Verhandlung über die Bühne gehen. Sowohl die Vertreter des ÖFBL als Arbeitgebervertreter sowie Vertreter des Österreichischen Gewerkschaftsbundes als Arbeitnehmervertreter müssen mit einem Senatsvorsitzenden darüber entscheiden, ob der Verein VdF (Vereinigung der Fußballer) alle Kriterien erfüllt. “Die Vertreter haben nur zu entscheiden, ob die Kollektivvertragsfähigkeit gegeben ist – unabhängig von ihrer Position”, merkte VdF-Vereinsobmann und Ex-Fußballer Gernot Baumgartner.

Die Kriterien sind laut Baumgartner erfüllt. Der Verein trete schließlich für bessere Arbeitsbedingungen der Spieler ein, die freiwillig Mitglieder des VdF sind. Die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen erfolge in einem größeren fachlichen und räumlichen Wirkungsbereich. Zudem vertrete man deutlich mehr Spieler als die Gewerkschaft – sowohl bei der Bundesliga als auch bei den anderen Vereinen. Der VdF sei gegenüber dem ÖFB unabhängig und erfülle damit ein weiteres Kriterium. Zudem sei der VdF Mitglied bei der weltweiten Vertretung der Profifußballer, der FIFPro und erfülle damit auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen.

younion-Gewerkschafter Pichlmann gibt sich gelassen

Am Donnerstag hat sich die Gewerkschaft younion in einer Aussendung zu Wort gemeldet. Dabei verwies man darauf, dass der ÖFB bereits Kolleitvverhandlungen mit der Gewerkschaft zugestimmt habe. Für Baumgartner kein Wunder: “Die Gewerkschaft hat mit der geringen Mitgliederzahl kein Druckmittel gegenüber dem ÖFB – natürlich will der ÖFB mit dem schwächeren Arbeitnehmervertreter verhandeln”, sagte der Ex-Fußballer.

Dennoch gibt sich younion-Gewerkschafter Thomas Pichlmann gelassen: Es spieße sich in mehreren Punkten, betonte Baumgartner. “Wir haben bisher alles erledigt. Warum soll das jetzt geändert werden?” Daher gehe er davon aus, dass die younion weiterhin alleine die Kollektivvertragsfähigkeit für die Spieler haben werde.

Ergebnis dieser Verhandlung könnte aber auch sein, dass nicht nur einer Partei, sondern sowohl der Gewerkschaft als auch dem VdF die Kollektivvertragsfähigkeit zugesprochen wird. Oder der Streit geht in die Verlängerung. Sollte dem Verein die Kollektivvertragsfähigkeit zugesprochen werden, könnte dies als Präzedenzfall für andere Berufsgruppen herangezogen werden.