Der Strafrahmen für zu schnelles Fahren wird auf 5000 Euro erhöht, bis jetzt lag die Höchststrafe bei 2180 Euro. Mehr als verdoppelt wurde auch die Strafe für Überschreitungen von 30 km/h von 70 auf 150 Euro. Für Verkehrsteilnehmer, die die Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um 40 km/h, außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 50 km/h überschreiten, steigen die Strafen von 150 auf 300 Euro.

Entzugszeiten werden verdoppelt

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass bei zu schnell fahrenden Verkehrsteilnehmern die Entzugszeiten der Lenkberechtigung künftig verdoppelt werden. Auch der Beobachtungszeitraum wird verlängert.

Die bisherigen Entzugszeiten von 2 Wochen werden auf einen Monat erhöht, im schlimmsten Fall von sechs Wochen auf mindestens drei Monate verlängert. Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts (statt bisher 90/100) gelten jedenfalls als “unter besonders gefährlichen Verhältnissen” begangen und führen zu einer verpflichtenden Nachschulung.

Illegale Straßenrennen werden ebenso in die Aufzählung der “besonders gefährlichen Verhältnisse” aufgenommen.
In diesen Fällen soll generell eine Nachschulung vorgeschrieben werden

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